Gebühren

Scheidung

Ein Grossteil der Gerichte erhebt bei einem Scheidungsbegehren mit vollständiger Einigung Gebühren von 1‘500 bis 2‘000 Franken.

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1.Wie können wir die Gebühren für den Scheidungsrichter tief halten?
2.Brauchen wir für die Scheidung einen Anwalt?

Scheidungen werden durch das zuständige Zivilgericht im Wohnsitzkanton der Frau oder des Mannes vollzogen. Die Gerichtgebühren variieren von Kanton zu Kanton; gelegentlich auch innerhalb des Kantons. Bei einem gemeinsamen Scheidungsbegehren mit vollständiger Einigung erhebt der Grossteil der Gerichte Gebühren von 1'500 bis 2'000 Franken.

Wie können wir die Gebühren für den Scheidungsrichter tief halten?

Gehen Sie mit einer vollständigen Scheidungskonvention vor den Richter. Mit Verzicht auf eine schriftliche Urteilsbegründung können Sie die Gerichtskosten senken.

Brauchen wir für die Scheidung einen Anwalt?

Es geht auch ohne. Mit einem Anwalt, der sicherstellt, dass Ihre Unterlagen für das Gericht formell korrekt sind, steigen aber Ihre Chancen auf den tiefsten Ansatz bei den Gerichtsgebühren. Dafür ist mit Anwaltskosten zu rechnen.

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