Gebühren

Kanzleigebühren

Für amtliche Beglaubigungen von Unterschriften oder Urkunden oder für Wohnsitzbestätigungen und für Kopiertätigkeiten können Kanzleigebühren erhoben werden.

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1.Wie hoch dürfen Kanzleigebühren sein?

Für einfache Tätigkeiten der Verwaltung ohne besonderen Verwaltungsaufwand können Kanzleien eine bescheidene Abgabe verlangen. Solche Routinehandlungen sind zum Beispiel das Kopieren von Dokumenten, Beglaubigungen oder die Zustellung von Beschlüssen.

Wie hoch dürfen Kanzleigebühren sein?

Kanzleigebühren dürfen die effektiven Kosten decken. Sie belaufen sich in der Regel auf weniger als 100 Franken.

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