PRIVATKREDIT

Privatkredit: Schuldzinsen von der Steuer abziehen

Schuldzinsen dürfen Sie von den Steuern abziehen. Dazu gehören auch die Zinsen für Privatkredite. Wir zeigen, wie Sie für den Abzug vorgehen müssen.

02.05.2023

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1.Kann ich Schuldzinsen von der Steuer abziehen?
2.Was darf ich abziehen?
3.Schuldzinsen von der Steuer abziehen: So geht's
4.Weitere abzugsfähige Kosten
5.Fazit

1. Kann ich Schuldzinsen von der Steuer abziehen?

Ja. Privatpersonen können die im Steuerjahr gezahlten Schuldzinsen bei der direkten Bundessteuer und bei der kantonalen Einkommenssteuer von den steuerbaren Einkünften abziehen. Dabei gilt eine Obergrenze von 50'000 Franken plus Bruttoerträge aus dem Privatvermögen.

Diese Regelung schliesst auch die Zinsen von Privatkrediten mit ein. Alleine der Freibetrag von 50'000 Franken reicht in der Regel aus, um die bei einem oder mehreren Krediten angefallenen Zinsen vollumfänglich in Abzug zu bringen. Der Schuldzinsabzug lohnt sich in vielen Fällen sehr.

Beispiel Steuerersparnis:

Die Zinsen eines Privatkredits von 25'000 Franken mit einer Laufzeit von 36 Monaten können sich im ersten Jahr schnell auf ca. 1'800 Franken belaufen. Bei einem angenommenen Steuersatz von 10 Prozent könnten Sie dadurch eine Steuerersparnis von mindestens 180 Franken erzielen.

2. Was darf ich abziehen?

Die Schuldzinsen entsprechen nicht der Summe der Geldbeträge, die Sie als Privatkreditnehmer oder Privatkreditnehmerin jeden Monat auf das Konto des Kreditgebers überweisen. Diese Monatszahlungen beinhalten nämlich einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Von den Steuern können nur die Zinsen abgezogen werden, nicht jedoch die Tilgungszahlungen.

Kreditkosten pro Monat = Amortisationsanteil + Zinsanteil

Wissenswert ist zudem: Bei Privatkrediten wird der abzugsfähige Betrag normalerweise von Jahr zu Jahr kleiner. Das liegt daran, dass der Zinsanteil der Monatsrate über die Kreditlaufzeit hinweg abnimmt, während der Tilgungsanteil zunimmt. Entsprechend fallen die Schuldzinsabzüge kurz vor der vollständigen Kreditrückzahlung deutlich tiefer aus als zu Beginn der Kreditlaufzeit. Wie das aussehen kann, sehen Sie in unserem Kreditrechner.

3. Schuldzinsen von der Steuer abziehen: So geht's

Der Abzug ist einfach: Im Januar bekommen Sie vom Kreditgeber eine Zinsbescheinigung zugestellt. Darin sind sowohl die abzugsfähigen Schuldzinsen als auch die am 31. Dezember noch ausstehende Restschuld aufgeführt. Diese Angaben tragen Sie im Schuldenverzeichnis der Steuererklärung unter der Rubrik «Privatschulden» für jeden Kredit ein. Dann übertragen Sie das jeweilige Total in das Hauptformular.

Danach müssen Sie nur noch daran denken, der Steuererklärung eine Kopie aller Zinsbescheinigungen hinzuzufügen. Sollten Sie keinen Zinsausweis erhalten haben, können Sie diesen beim betreffenden Institut anfordern.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Im Januar erhalten Sie von Ihrem Kreditgeber eine Zinsbescheinigung. Sollten Sie keinen Zinsausweis erhalten haben, können Sie diesen bei Ihrem Kreditgeber anfordern. Zunehmend hinterlegen Kreditanbieter diese Unterlagen digital in einem Kundenportal.

  2. Im Schuldenverzeichnis Ihrer Steuererklärung finden Sie die Rubrik «Privatschulden».

  3. Tragen Sie dort die Beträge der abzugsfähigen Schuldzinsen sowie die Summe der ausstehenden Restschuld ein.

  4. Machen Sie eine Kopie aller Zinsbescheinigungen und fügen Sie diese Ihrer Steuererklärung bei.

4. Weitere abzugsfähige Kosten

Der Schuldzinsabzug gilt auch für private Darlehen, etwa solche von Familienmitgliedern oder Freunden, sowie andere Kreditformen wie Kreditkartenschulden. Leasinggeschäfte sind hingegen davon ausgeschlossen, da Leasing steuerrechtlich als Miete angesehen wird.

Bei privaten Darlehen fehlt häufig die Zinsbescheinigung des Kreditgebers oder der Kreditgeberin. In diesem Fall sollten Sie der Steuererklärung Kopien des Darlehensvertrags und der Bankbelege aller geleisteten Zahlungen beilegen.

5. Fazit

Der Schuldzinsabzug ist eine einfache Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Vergessen Sie daher nicht, ihn bei der nächsten Steuererklärung für Ihren Privatkredit geltend zu machen.

Erfahren Sie hier mehr über das Thema Steuerabzüge in der Schweiz.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.08.2019

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Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).