Zweitmeinung in der Medizin: Darauf müssen Sie achten

Holen Sie vor bestimmten Operationen eine ärztliche Zweitmeinung ein, profitieren Sie bei manchen Zusatzversicherungen von Rabatten. Comparis zeigt, worauf es ankommt.

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Eine ältere Frau holt sich bei einem Arzt eine Zweitmeinung ein

iStock / FatCamera

1.Zusatzversicherungen: Ärztliche Zweitmeinung einholen und sparen
2.Diese Operationen können von der Zweitmeinung betroffen sein
3.Vorsicht vor Konsequenzen

Zusatzversicherungen: Ärztliche Zweitmeinung einholen und sparen

Der Versicherte kann sich verpflichten, vor bestimmten Operationen eine ärztliche Zweitmeinung beim Vertrauensarzt der Krankenkasse einzuholen. In diesem Fall gewähren einige Krankenkassen bei den halbprivaten und privaten Zusatzversicherungen einen Rabatt in der  Höhe von 10 bis 15 Prozent. Der zweitbeurteilende Arzt kann zwar die Empfehlung abgeben, die Operation nicht durchzuführen. Trotzdem ist der Versicherte in seinem Entscheid über die Operation frei. Oft übernehmen die Krankenkassen Zweitmeinungen auch zu Lasten der Grundversicherung.

Diese Operationen können von der Zweitmeinung betroffen sein

Von der Zweitmeinung betroffene Operationen sind:

  • Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie)

  • Geplanter Kaiserschnitt

  • Halluxoperation

  • Einsetzen künstlicher Gelenke

  • Gelenkspiegelung

  • Bandrekonstruktion an Knie- und Sprunggelenk

  • Bandscheibenoperation

  • Entfernung der Prostata

  • Mandeloperation

  • Entfernung der Gallenblase

  • Operation des grauen Stars

  • Hornhaut-Transplantation

  • Operation von Krampfadern

  • Herzkatheter

  • Schulterengpassyndrom (Impingement)

  • Kniearthroskopie (inkl. assoziierte Interventionen wie Meniski, Bänder etc.)

Vorsicht vor Konsequenzen

Je nach Krankenkasse kann diese Liste leicht variieren. Es handelt sich jedoch immer um Operationen, deren Durchführung aus medizinischen Gründen in vielen Fällen nicht zwingend ist und bei denen der Operationstermin innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gewählt werden kann. Man spricht deshalb von Wahloperationen. Versicherte mit dem Zweitmeinungsmodell müssen allerdings mit Konsequenzen rechnen, wenn sie vor der Operation die Zweitmeinung nicht einholen. In der Regel müssen sie 10 Prozent der Operationskosten, maximal 3'000 Franken, selbst bezahlen.

Ein Beispiel: Ein junger, schlanker Raucher ist wegen erstmaligem Lungenkollaps (Spontanpneumathorax) im Spital. Der hinzugezogene Thoraxchirurg empfiehlt, ohne den Patienten gesehen zu haben, einen endoskopischen Eingriff. Die Eltern des Patienten fragen ihren Hausarzt. Dieser empfiehlt zuwartendes, primär konservatives Vorgehen. Das Beispiel zeigt: Selbst bei medizinisch klaren Situationen – ein solcher Lungenkollaps wird immer zuerst konservativ behandelt – ist eine Zweitmeinung sinnvoll. Es geht nicht um die Individualität der Patienten. Doch die Medizin bietet selbst zu viele Optionen, über die fast immer verschiedene «Meinungen» vorliegen.

Eine Zweitmeinung ist fast nie falsch. Folgendes sollten Sie aber wissen:

  • Der zweite Experte muss wirklich unabhängig sein (praktizieren, den Stand der Forschung und die aktuellen Richtlinien der jeweiligen Fachgesellschaft bestens kennen, am besten nicht selber operieren), darf nicht wissen, welcher Kollege den Eingriff empfiehlt bzw. durchführen möchte.

  • Eine Zweitmeinung ist also nur sinnvoll, wenn der zusätzlich Befragte wirtschaftlich nicht profitiert, also beispielsweise der Rheumatologe statt dem Orthopäden oder der nichtinvasive Kardiologe.

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