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Unter den Begriff Alternativmedizin, auch Komplementärmedizin genannt, fallen Behandlungen und Therapien, die nicht zur Schulmedizin gehören. Sie können von Ärzten oder Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Naturheilpraktiker gehören nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern nach KVG.
Komplementärmedizinische Medikamente, die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden von der Grundversicherung abzüglich Kostenbeteiliung übernommen.
Neuerungen in der obligatorischen Krankenversicherung
Seit August 2017 werden vier Heilmethoden (anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin) unter bestimmten Bedingungen vergütet. Bezahlt werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten, die über eine entsprechende Weiterbildung für die genannten Therapiemethoden verfügen.
Ob Grund- oder Zusatzversicherung
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