Patientenverfügung: 11 Fragen und Antworten zum Thema

Unfall oder Krankheit schränken die eigene Entscheidungsfähigkeit ein. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass sich die medizinische Behandlung an den eigenen Wünschen orientiert.

12.02.2019

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Comparis beantwortet elf wichtige Fragen zum Thema Patientenverfügung.

iStock / gorodenkoff

In manchen Situationen kann man nicht mehr für sich entscheiden. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass die medizinische Versorgung den eigenen Wünschen entspricht.

Comparis beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Patientenverfügung:

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinische Behandlung Sie im Fall der Unansprechbarkeit oder Unzurechnungsfähigkeit wünschen oder ablehnen (z.B. Organspende, lebensverlängernde Massnahmen). Zudem kann man eine Person für den Entscheid bevollmächtigen.

Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Eine Patientenverfügung sichert die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Zudem nehmen Sie Angehörigen schwere moralische Entscheidungen ab.

Ab wann ist eine Patientenverfügung möglich?

Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung aufsetzen; auch Jugendliche. Eine Patientenverfügung sollte so früh wie möglich verfasst werden. Denn jederzeit kann ein schwerer Unfall passieren oder eine schwere Erkrankung eintreten.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Sie ist unbeschränkt gültig. Ausnahme: Es gibt klare Hinweise, dass sie nicht mehr dem Willen des Patienten entspricht. Damit der Inhalt der Verfügung stets dem aktuellen Wunsch entspricht, sollte sie regelmässig überprüft werden. Änderungen, Widerruf oder Vernichtung der Verfügung sind jederzeit möglich, solange der Verfasser urteilsfähig ist und aus freiem Willen handelt.

Müssen sich Ärzte in jedem Fall an die Patientenverfügung halten?

Ja, ausser ihr Inhalt verstösst gegen das Gesetz (z.B. wenn jemand aktive Sterbehilfe wünscht) oder falls es begründete Zweifel daran gibt, dass die Verfügung dem Willen des Patienten entspricht.

Wo erhalte ich eine Vorlage für eine Patientenverfügung?

Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen zum Ausdrucken, z.B. bei der FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte). Hier gibt es auch eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie.

Was passiert in einem Notfall?

Ärzte und Sanitäter müssen zuerst jede lebensrettende, erforderliche medizinische Hilfe leisten. Sobald der Patientenwille bekannt ist, muss der Arzt diesen respektieren und die Verfügung umsetzen. Darum ist es wichtig, stets einen Hinweis auf Existenz und Hinterlegungsort des Dokuments bei sich zu tragen, z.B. als Karte im Portemonnaie. Die Infos lassen sich auch auf der Versichertenkarten speichern.

Wo kann ich eine Patientenverfügung hinterlegen?

Die Patientenverfügung sollte an einem für nahestehende Personen bekannten und leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Sie können auch eine Kopie bei einer Vertrauensperson oder einem Arzt deponieren. Eine weitere Möglichkeit zur Ablage sind gebührenpflichtige Onlineservices. (z.B. von der Pro Senectute oder PV24)

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

In diesem Fall gibt es für den Entscheid über den mutmasslichen Willen des Patienten eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge: medizinische Vertretungsperson (Beistand mit Vertretungsrecht, falls vorhanden), Ehepartner/in, Konkubinatspartner/in, Kinder, Eltern und Geschwister.

Wie unterscheidet sich eine Patientenverfügung von einem Vorsorgeauftrag?

Eine Patientenverfügung betrifft medizinische Massnahmen. In einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie die Vertretung in administrativen Belangen bei Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag regelt zum Beispiel, wer das Vermögen verwaltet oder wie die persönliche Pflege aussehen soll.

Was gehört in eine Patientenverfügung?

  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Verfügenden

  • Bestätigung der Urteilsfähigkeit

  • Beschreibung des persönlichen Werteverständnisses (z.B. Was bedeutet Lebensqualität?)

  • Bezeichnung mind. einer Vertretungsperson inkl. Kontaktangaben

  • Angaben darüber, in welchen Fällen die Verfügung angewandt werden soll

  • Einwilligung/Ablehnung bestimmter medizinischer Massnahmen

  • Bereitschaft zur Organspende

  • Umgang mit dem Körper nach dem Tod

  • Datum, Unterschrift

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