Adressänderung beim Umzug – die grosse Checkliste
Ein gut organisierter Umzug schont Zeit und Nerven. Comparis zeigt, wem Sie Ihre neue Adresse melden müssen und wie Sie dabei am besten vorgehen.

28.08.2024

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1. Adressänderungen bei Versicherungen
Krankenkasse
Informieren Sie Ihre Krankenkasse online, telefonisch oder per E-Mail über Ihren Wohnortwechsel. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf den Rechnungen oder auf der Website.
Die Krankenkassenprämien variieren abhängig von Ihrem Wohnort. Ein Wechsel kann sich lohnen.
Hausrat- und Privathaftplichtversicherung
Informieren Sie Ihre Versicherungen telefonisch oder per E-Mail. Ziehen Sie mit einer anderen Person zusammen, benötigen Sie nur eine Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung.
Denken Sie daran, bei einer Vergrösserung des Hausrats die Deckungssumme nach oben anzupassen. So vermeiden Sie im Schadensfall Leistungskürzungen. Ein Umzug ist zudem eine gute Gelegenheit, alle Versicherungspolicen zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
Motorfahrzeugversicherung
Die Prämie Ihrer Motorfahrzeugversicherung ist vom Wohnort abhängig.
Ist Ihr Fahrzeug über drei Jahre alt? Dann ist ein Wechsel von einer Vollkasko- auf eine Teilkaskoversicherung eine Überlegung wert. Beachten Sie die Kündigungsfristen der Autoversicherung.
2. Adressänderungen bei Telekommunikationsfirmen
Telefon (Festnetz und Mobil) und Internet
Informieren Sie Ihre Telefon- und Internetanbieter. Das ist bei den meisten online möglich. Entsprechende Formulare finden Sie meist im Kundenbereich der Website. Beachten Sie allfällige Fristen für die Meldung Ihres Umzugs. Sonst kann es vorkommen, dass Ihr Internetanschluss nicht rechtzeitig umgeschaltet wird.
Telefonbucheintrag
Wollen Sie im digitalen Telefonbuch weiterhin gefunden werden? Geben Sie bei local.ch Ihre Adressänderung ein.
Radio/Fernsehen
Die Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren Serafe wird von der Gemeinde über Ihre Adressänderung informiert. Sie müssen also nichts unternehmen.
3. Adressänderungen bei der Bank und Post
Bank, Postfinance und Vermögensverwalter
Banken ermöglichen die Adressänderung teilweise per E-Banking mit Ihrem Login mit einem speziellen Formular. Sie können die Änderung auch am Schalter erledigen. Bringen Sie dazu einen rechtsgültigen Ausweis mit.
Denken Sie auch an allfällige Kreditkartenanbieter oder andere Stellen, bei denen Sie Geld- oder Kreditschulden haben.
Post
Melden Sie Ihre neue Adresse noch vor dem definitiven Umzug der Post. Beauftragen Sie die Post per Nachsendeauftrag, Ihre Briefe und Pakete ein Jahr lang an Ihre neue Adresse nachzusenden.
Wichtig: Die Post kann auf Wunsch Ihre neue Adresse an Drittanbieter weiterleiten. Dazu gehören etwa Banken oder Versicherungen.
4. Adressänderungen bei Behörden
Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihres alten Wohnorts ab. Teilweise können Sie die Abmeldung online erledigen. Für die Abmeldung brauchen Sie unter anderem:
ein gültiges Ausweisdokument
den Schriftenempfangsschein bzw. die Meldebestätigung
Je nach Gemeinde können weitere Dokumente nötig sein. In der neuen Gemeinde müssen Sie sich anmelden. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage. Teilweise ist das Anmelden online möglich. Verpassen Sie die Meldefrist, droht Ihnen eine Busse.
Falls Sie den Umzug online melden, schickt die Wegzugsgemeinde Ihren Heimatschein an die Zuzugsgemeinde. Ansonsten müssen Sie sich mit dem Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde wieder anmelden. Benötigen Sie eine Parkkarte/Parkbewilligung? Informieren Sie sich rechtzeitig bei der neuen Einwohnergemeinde.
Für einen Umzug von Staatsangehörigen der EU und aus Efta-Ländern gelten gemäss dem Freizügigkeitsabkommen die gleichen Regeln wie für Personen mit einem Schweizer Ausweis. Nehmen Sie immer Ihre ID oder den Pass auf die Gemeinde oder Stadtverwaltung mit.
Personen aus Staaten anderer Länder als der EU/Efta müssen Pass und Ausländerausweis (falls vorhanden) mitnehmen. Bei einem Kantonswechsel müssen Sie zudem eine neue Niederlassungsbewilligung beantragen. Das sollten Sie frühzeitig erledigen.
Achtung: Wollen Sie sich einbürgern lassen? Prüfen Sie mit der Einwohnerkontrolle, ob ein Umzug möglich ist.
Besitzen Sie einen Hund, müssen Sie diesen ebenfalls ummelden. Da Hunde steuerpflichtig sind, ist meist eine Registrierung des Hundes vorgeschrieben. Die Gemeinden führen entsprechende Register. Die meisten Kantone schreiben eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde vor.
Wehrpflichtige müssen Adressänderungen dem zuständigen Sektionschef oder dem Kreiskommando innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Zivildienstleistende melden die neue Adresse dem zuständigen Regionalzentrum oder erledigen die Änderung online über das E-Zivi-Portal.
Sind Sie bereits in Rente oder selbstständig, müssen Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse informieren.
Melden Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt.
Falls Sie innerhalb des Kantons umziehen, reicht eine Mitteilung schriftlich oder online. Falls Sie den Kanton wechseln, müssen Sie das Auto ausserkantonal einlösen. Die Schilder können Sie entweder persönlich oder per Post umtauschen.
Hier müssen Sie in den meisten Gemeinden nichts erledigen. Die Gemeinde wird Ihre Kinder einer Schule zuteilen und die Gemeinden oder Kantone regeln die Anmeldung und die Aufteilung.
5. Adressänderungen bei Energieversorgern
Elektrizitätswerk, Wasserwerk, Stromversorger, Gaswerk
Melden Sie Ihre neue Adresse dem entsprechenden Energieversorger. Informieren Sie sich direkt bei den Anbietern über allfällige Meldefristen. So verhindern Sie die Belastung von Stromkosten, die zwischen der Schlüsselübergabe und der Ablesung entstehen. Bei manchen Anbietern können Sie die Änderung online erledigen.
6. Weitere notwendige Adressänderungen
Melden Sie weiteren Kontakten Ihre Adressänderung per E-Mail, Post oder via App.
Arbeitgeber
Versicherungen (Rechtsschutz, Reiseversicherung, Tierversicherung etc.)
Privatschulen, Krippe, Kindergarten
Arzt / Zahnarzt / Tierarzt
Anwalt/Steuerberater
Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente
Serviceabonnemente
Vereine, Verbände
Freunde, Familienangehörige, Bekannte
Gönnerorganisationen, zum Beispiel Rega oder Schweizerische Paraplegiker-Stiftung
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 23.08.2019