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Ummeldung & Abmeldung Gemeinde: So funktioniert’s

Zügeln Sie bald in eine neue Wohnung? Dann müssen Sie das Ihrer bisherigen Gemeinde melden. Wir zeigen, wie und wann Sie sich bei der Gemeinde abmelden können und was die Ummeldung nach dem Umzug kostet.

Elena Wetli Foto
Elena Wetli

20.06.2023

Eingang zum Rathaus in Zürich.

iStock / Denis Linine

1.Wann muss ich mich bei der Gemeinde abmelden?
2.Umzug mit professioneller Hilfe
3.Abmeldung bei der Gemeinde: Wie mache ich das?
4.Mehr über Ummeldungen beim Umzug
5.Beim Umzug abmelden: Welche Dokumente brauche ich?
6.Wie viel kostet die Ummeldung bei der Gemeinde?
7.Wo zahle ich meine Steuern nach dem Umzug?

1. Wann muss ich mich bei der Gemeinde abmelden?

Wer in eine andere Gemeinde umzieht, muss sich bei der bisherigen Gemeinde abmelden. In der Regel haben Sie bis zu 14 Tage nach dem Wegzug Zeit, um sich bei der neuen Gemeinde anzumelden. Das ist erst nach der Abmeldung möglich.

Achtung: Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, muss der Gemeinde die neue Adresse melden. Auch hier gilt meist eine Frist von 14 Tagen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, was gilt.

Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?

Haben Sie die Frist für die Adressänderung oder die Gemeinde-Ummeldung verpasst? Dann droht Ihnen eine Busse. Der Betrag unterscheidet sich je nach Kanton. Beispiele: Im Kanton St. Gallen sind Bussen bis zu 200 Franken, im Wallis bis 500 Franken möglich.

Gut zu wissen: Beim Wegzug ins Ausland gelten meist andere Fristen.

Umzug mit professioneller Hilfe

Selbst zügeln ist günstig, aber aufwändig. Eine professionelle Umzugsfirma nimmt Ihnen den Aufwand ab. Über unseren Umzugspartner topmovers erhalten Sie bis zu fünf verschiedenen Angebote.

2. Abmeldung bei der Gemeinde: Wie mache ich das?

In der Regel können Sie sich persönlich am Schalter, schriftlich oder online bei der Gemeinde abmelden. Was davon möglich ist, ist abhängig von:

  • Ihrer Wohngemeinde

  • Ihrem Aufenthaltsstatus

  • wohin Sie wegziehen

Die Online-Abmeldung via eUmzug dauert etwa 10 Minuten. Dabei können Sie gleichzeitig die Anmeldung am neuen Wohnort erledigen. Das Online-Tool steht in etwas mehr als der Hälfte aller Schweizer Gemeinden zur Verfügung. Nur in den Kantonen Waadt, Tessin und Genf ist die Online-Abmeldung noch nicht möglich.

3. Beim Umzug abmelden: Welche Dokumente brauche ich?

Je nachdem, ob Sie den Umzug online oder persönlich melden, brauchen Sie andere Unterlagen.

Dokumente für die Online-Abmeldung

  • Unterlagen bei Schweizer Staatsangehörigkeit:

    • Dokument mit Angaben zu Ihrer Person (z.B. Reisepass oder Identitätskarte)

    • AHV-Nummer

    • Evtl. Kreditkarte

    Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

    • Reisedokument (Pass/Identitätskarte)

    • Ausländerausweis

    Allenfalls müssen Sie die Dokumente elektronisch einreichen. Dazu reicht ein Foto von Ihrem Smartphone.

Dokumente für die persönliche Abmeldung

Welche Dokumente Sie für die persönliche Abmeldung benötigen, hängt von Ihrer Gemeinde ab. Prüfen Sie, was bei Ihnen gilt. Oft brauchen Sie:

  • Heimatschein

  • Familienbüchlein oder Familienausweis, falls vorhanden

  • Krankenkassenkarte

4. Wie viel kostet die Ummeldung bei der Gemeinde?

Meist ist die Abmeldung kostenlos. Aber: Für die Anmeldung bei der neuen Gemeinde müssen Sie eine kleine Gebühr zahlen. Die Gebühr unterscheidet sich je nach Gemeinde. Beispiel: In Bern zahlen Sie 20 Franken, in Zürich 40 Franken.

Wo zahle ich meine Steuern nach dem Umzug?

Wo Sie Ihre Steuern zahlen, hängt von Ihrem Wohnort ab. Der Stichtag dafür ist der 31. Dezember. Sprich: Die Steuern für das Jahr, in dem Sie umgezogen sind, zahlen Sie immer am neuen Wohnort.

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