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826 m²
Objektart
Bauland
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
CHF 159'000
Online seit 2 Tagen
Eckdaten
Online seit 2 Tagen
Objektart
Bauland
Zimmer
nicht verfügbar
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
nicht verfügbar
Baujahr
nicht verfügbar
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Grundstückfläche
826 m²
Dokumente
Kaufpreis
Kaufpreis
CHF 159'000
Beschreibung
Bauland an Hanglage
Das charmante Bergdorf Unterschächen liegt auf rund 1000 m ü. M. am Fuss des Klausenpasses. Die Gemeinde zählt rund 750 Einwohner/innen und zeichnet sich durch ein aktives Vereins- und Dorfleben, eine intakte Natur und eine wunderbare Berglandschaft aus. Das Gebiet ist im Sommer ein gefragter Ausgangspunkt für Wanderungen, Bergtouren, Mountainbike-Trails und Kletterrouten. Die Region verwandelt sich im Winter in ein Paradies für Langlauf (beleuchtete Nachtloipen), Skitouren und Eisklettern. Als stolzer Träger des Labels "Jugendfreundliches Bergdorf" bietet die Gemeinde im Schächental eine hohe Lebensqualität abseits von Hektik und Trubel.
Total Grundstückfläche = 826 m2 (unverbaut)
Anteil in Kernzone = 378 m2
Auszug aus der Bau- und Zonenordnung (BZO):
Die Kernzone dient dem Zweck, die Zentrumsfunktion eines Ortsteils zu erhalten, auszubauen und neu zu schaffen. Dabei sind die ortstypischen Besonderheiten möglichst zu erhalten. Neben Wohnbauten sind öffentliche Bauten und mässig störende Betriebe mit zentrumsbildender Funktion zulässig.
Anteil in Freihaltezone = 448 m2
Auszug aus der Bau- und Zonenordnung (BZO):
Freihaltezonen umfassen Flächen, die zum Schutz des Ort- und Landschaftsbilds und von Aussichtsanlagen sowie zur Gliederung von Siedlungsgebieten freizuhalten sind. Oberirdische Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit sie der Bewirtschaftung der Freiflächen dienen. Massgeblich sin die Zonenvorschriften der benachbarten Zonen.
Verkaufspreis CHF 159’000.—
Kontaktieren Sie uns! Wir geben Ihnen gerne weitere Angaben.
Total Grundstückfläche = 826 m2 (unverbaut)
Anteil in Kernzone = 378 m2
Auszug aus der Bau- und Zonenordnung (BZO):
Die Kernzone dient dem Zweck, die Zentrumsfunktion eines Ortsteils zu erhalten, auszubauen und neu zu schaffen. Dabei sind die ortstypischen Besonderheiten möglichst zu erhalten. Neben Wohnbauten sind öffentliche Bauten und mässig störende Betriebe mit zentrumsbildender Funktion zulässig.
Anteil in Freihaltezone = 448 m2
Auszug aus der Bau- und Zonenordnung (BZO):
Freihaltezonen umfassen Flächen, die zum Schutz des Ort- und Landschaftsbilds und von Aussichtsanlagen sowie zur Gliederung von Siedlungsgebieten freizuhalten sind. Oberirdische Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit sie der Bewirtschaftung der Freiflächen dienen. Massgeblich sin die Zonenvorschriften der benachbarten Zonen.
Verkaufspreis CHF 159’000.—
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