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3427 m²
Objektart
Gewerbeobjekt
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
CHF 1'700'000
6710 Biasca
Addresse kopiert
Eckdaten
Objektart
Gewerbeobjekt
Zimmer
nicht verfügbar
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
3'427 m²
Baujahr
1989
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Grundstückfläche
7'360 m²
Kaufpreis
Kaufpreis
CHF 1'700'000
Ausstattung
Aussenparkplatz
Beschreibung
Industriegebäude
Wir bieten ein Industriegebäude mit Werkstatt und Büros zum Verkauf an, das strategisch günstig in der Nähe der Autobahnausfahrt und der Eisenbahnlinie liegt welche den Norden und Süden Europas verbindet.
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 7'360 m2, ein grosser Teil der Fläche ist begrünt und das 1989 errichtete Gebäude hat eine Nutzfläche von 3'427 m2 und ist von einer breiten Asphaltstrasse umgeben, die ausreichend Platz sowohl für den Transit von Lastwagen als auch für das Parken der Autos der Mitarbeiter bietet.
Das Gebäude hat zwei separate Eingänge und auf der Rückseite des Gebäudes gibt es eine Fläche von 1'600 m2 welche noch bebaubar ist.
Die Büros, Labors und Serviceräume befinden sich an der Vorderseite und sind auf zwei Etagen aufgeteilt.
Der grösste Teil der Fläche ist der Werkstatt gewidmet, in der sich derzeit die Produktionsmaschinen und das Lager auf der Rückseite des Gebäudes befinden.
Das Gebäude liegt auf einem Grundstück mit einem Baurecht zugunsten der Gemeinde Biasca, das bis zum 03.03.2071 gültig ist. Der Erteiler des Baurechtes wëre auch bereit, eine Verlängerung des Rechts zu gewähren. Die Baurechtsgebühr beträgt CHF 15'000.-- pro Jahr.
Der Grundstückseigentümer darf daher weder das Grundstück verkaufen, noch das Gebäude an Dritte vermieten, noch Niessbrauch oder andere ähnliche Rechte an Dritte begründen, ohne die Zustimmung der Gemeinde Biasca, die den positiven Bescheid dieser Kommission einholen muss.
Die Kriterien für eine positive Entscheidung der Kommission sind wie folgt:
- das Unternehmen muss ein gewisses Mass an Innovation aufweisen und in der Lage sein, einen zufriedenstellenden Mehrwert zu produzieren. Logistik-Aktivitäten sind hiervon nicht erfasst.
- Der Kommission erlaubt nicht den Bau von Lagerhallen, Lagerräumen und dergleichen, ausser für solche, die im Dienst von Industrieunternehmen stehen, die mit dem Ziel kompatibel sind. Diese Bedingung ist auch in den Ausführungsbestimmungen des Regelungsplans Biasca (Art. 39 Industriegebiet) geregelt.
- Handwerkliche Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Diese Bedingung ist auch in den Ausführungsbestimmungen des Regulierungsplans von Biasca geregelt (Art. 39, Industriezone).
Verkaufspreis CHF 1'700'000.--.
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 7'360 m2, ein grosser Teil der Fläche ist begrünt und das 1989 errichtete Gebäude hat eine Nutzfläche von 3'427 m2 und ist von einer breiten Asphaltstrasse umgeben, die ausreichend Platz sowohl für den Transit von Lastwagen als auch für das Parken der Autos der Mitarbeiter bietet.
Das Gebäude hat zwei separate Eingänge und auf der Rückseite des Gebäudes gibt es eine Fläche von 1'600 m2 welche noch bebaubar ist.
Die Büros, Labors und Serviceräume befinden sich an der Vorderseite und sind auf zwei Etagen aufgeteilt.
Der grösste Teil der Fläche ist der Werkstatt gewidmet, in der sich derzeit die Produktionsmaschinen und das Lager auf der Rückseite des Gebäudes befinden.
Das Gebäude liegt auf einem Grundstück mit einem Baurecht zugunsten der Gemeinde Biasca, das bis zum 03.03.2071 gültig ist. Der Erteiler des Baurechtes wëre auch bereit, eine Verlängerung des Rechts zu gewähren. Die Baurechtsgebühr beträgt CHF 15'000.-- pro Jahr.
Der Grundstückseigentümer darf daher weder das Grundstück verkaufen, noch das Gebäude an Dritte vermieten, noch Niessbrauch oder andere ähnliche Rechte an Dritte begründen, ohne die Zustimmung der Gemeinde Biasca, die den positiven Bescheid dieser Kommission einholen muss.
Die Kriterien für eine positive Entscheidung der Kommission sind wie folgt:
- das Unternehmen muss ein gewisses Mass an Innovation aufweisen und in der Lage sein, einen zufriedenstellenden Mehrwert zu produzieren. Logistik-Aktivitäten sind hiervon nicht erfasst.
- Der Kommission erlaubt nicht den Bau von Lagerhallen, Lagerräumen und dergleichen, ausser für solche, die im Dienst von Industrieunternehmen stehen, die mit dem Ziel kompatibel sind. Diese Bedingung ist auch in den Ausführungsbestimmungen des Regelungsplans Biasca (Art. 39 Industriegebiet) geregelt.
- Handwerkliche Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Diese Bedingung ist auch in den Ausführungsbestimmungen des Regulierungsplans von Biasca geregelt (Art. 39, Industriezone).
Verkaufspreis CHF 1'700'000.--.
Lage & Attraktivität
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99
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Preisvergleich
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CHF 900'000
Regionaler Durchschnittspreis
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