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Haus

Objektart

Haus

Verfügbar ab

nach Vereinbarung

Kaufpreis

CHF 750'000

8854 Galgenen

Grabeneggstrasse 15

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Eckdaten

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Objektart

Haus

Zimmer

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Anzahl Geschosse

nicht verfügbar

Wohnfläche

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Baujahr

nicht verfügbar

Verfügbar ab

nach Vereinbarung

Grundstückfläche

496 m²

Balkon

1

Kaufpreis

Kaufpreis

CHF 750'000

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Ausstattung

Balkon/Terrasse/Sitzplatz

Heat Pump

Waschmaschine

Beschreibung

ALVISTA | Der Ort. Die Aussicht. Ihre Vision. Kopie


ALVISTA | Der Ort. Die Aussicht. Ihre Vision.

Unverbaubare Aussicht. Absolute Ruhe. Und seltenes Ausbau- sowie Neubaupotenzial.
Inmitten weitläufiger Wiesen und angrenzend an Wald präsentiert sich die freistehende Parzelle an der Grabeneggstrasse 15 in Galgenen als einzigartige Gelegenheit für Menschen mit Weitblick - im wörtlichen wie im übertragenen Sinn.

Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und ist aktuell mit einem sanierungsbedürftigen Altbau bebaut. Dank der erhöhten Lage eröffnet sich eine spektakuläre Panoramasicht über Lachen, den oberen Zürichsee bis nach Rapperswil, weiter zum Bachtel, über den Bezirk March, das Linthgebiet sowie die umliegende Hügellandschaft.

Diese Aussicht gilt als dauerhaft unverbaubar, sowohl aufgrund der Topografie als auch wegen der Zonenzugehörigkeit: Die Parzelle liegt inmitten von nicht überbaubaren Flächen der Landwirtschaftszone, ohne angrenzende Bauzonen oder Nachbarhäuser.

Lage & Erreichbarkeit
Die Parzelle liegt ca. 10 Fahrminuten oberhalb des Dorfzentrums von Galgenen, in absoluter Alleinlage auf rund 910 Metern über Meer. Die Zufahrt ist über eine Privatstrasse gesichert und ganzjährig möglich. Trotz der dezentralen Lage sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, der Autobahnanschluss sowie der Bahnhof Siebnen-Wangen in 10 bis 15 Autominuten erreichbar. Wer naturnah wohnen möchte und gleichzeitig eine gewisse Erreichbarkeit schätzt, findet hier eine seltene Kombination aus Abgeschiedenheit und Anbindung.

Baurechtliche Ausgangslage & Projektpotenzial
Die bestehende Liegenschaft stammt aus dem Jahr 1970 und gilt baurechtlich als sogenannt altrechtliches Gebäude. Gemäss der raumplanerischen Vorabklärung des Amts für Raumentwicklung des Kantons Schwyz vom 15. April 2025 besteht die Möglichkeit, das Gebäude zu erneuern, energetisch zu sanieren, massvoll zu erweitern oder wiederaufzubauen.

Dabei ist eine Erweiterung der anrechenbaren Bruttogeschossfläche (aBGF) und der Gesamtnutzfläche (GNF) zulässig, sofern das Erscheinungsbild in den wesentlichen Zügen erhalten bleibt.

Eine Vorabklärung beim Amt für Raumentwicklung des Kanton Schwyz basierend auf einer Machbarkeitsstudie liegt vor.  Eine Projektidee basierend auf dieser Vorabklärung wurde erstellt und kann bei Interesse in Zusammenarbeit mit dem involvierten Architekten weiterverfolgt bzw. weiterentwickelt werden. Selbstverständlich steht es der Käuferschaft auch frei, ein eigenes neues Projekt mit einem Architekten ihrer Wahl zu entwickeln.

Das Angebot im Überblick

  • Grundstück in Landwirtschaftszone, freistehend, ohne angrenzende Bebauung
  • Altbau aus 1970, Sanierung, Ausbau sowie Neubau gemäss Art.?24c RPG grundsätzlich möglich
  • Vorabklärung bei der Abteilung für Raumentwicklung vom Kanton Schwyz (15.04.2025)
  • Projektidee basierend auf der Vorabklärung bei der ARE kann weiterverfolgt oder durch ein eigenes ersetz werden
  • Dauerhaft unverbaubare Panorama-Aussicht über Zürichsee, March, Linthgebiet und Hügelzüge
  • Absolute Ruhe und maximale Privatsphäre
  • Ca. 10 Min. Fahrzeit zum Zentrum Galgenen, 10-15 Min. zu Schulen, ÖV, Autobahn
  • Ein ideales Projekt für naturverbundene Bauherrschaften, Architekten oder langfristig orientierte Investoren. Ebenso geeignet für Personen, die besonderen Wert auf Ruhe, Abgeschiedenheit und eine Umgebung mit minimaler elektromagnetischer Belastung legen 
  • Angeschlossen an das Elektrizitätsnetz 
  • Angeschlossen an das Telefonnetz 
  • Grundstück ist durch ein eingetragenes Fahr- und Fusswegrecht erschlossen
  • Die Wasserversorgung erfolgt über eine Quelle auf dem benachbarten Grundstück, gesichert durch ein eingetragenes Quellen- und Leitungsrecht
  • Ein Näherbaurecht wurd ebenfalls im Grundbuch eingetragen - zwecks Umsetzung der bestehenden Projektidee

Hinweis:
Der ausgeschriebene Verkaufspreis bezieht sich ausschliesslich auf das Grundstück mit bestehendem Altbau. Die Kosten für den Rückbau sowie ein allfälliger Neubau sind im Preis nicht enthalten und vom Käufer zu tragen. Die Umsetzung eines Neubaus oder einer Erweiterung bedarf einer formellen Baueingabe und Genehmigung durch die Gemeinde Galgenen und die zuständigen kantonalen Stellen. Eine vertiefte Projektentwicklung wird in enger Abstimmung mit den Behörden empfohlen.

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