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823 m²
Objektart
Bauland
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
CHF 600
3770 Zweisimmen
Online seit 2 Wochen
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Online seit 2 Wochen
Objektart
Bauland
Zimmer
nicht verfügbar
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
nicht verfügbar
Baujahr
nicht verfügbar
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Grundstückfläche
823 m²
Minergie-zertifiziert
Kaufpreis
Kaufpreis
CHF 600
Beschreibung
Bauland am Rinderberg in Zweisimmen
Für alle, die in der Region Zweisimmen ein Haus bauen möchten, müsste dies eine gute Nachricht sein.
Zu verkaufen:
823 m2 Bauland, voll erschlossen, an schöner Aussichtslage, nicht ganz 3 Kilometer vom Ortszentrum von Zweisimmen entfernt in Richtung Rinderberg, am Trassee der Gondelbahn und damit sehr nahe an der Skipiste gelegen.
Es gibt eine Überbauungsordnung Nr. 8 für die vordere Wyermatte, die für diese Parzelle gilt und unter anderem eine Ausnützungsziffer von 0.25 aufweist.
Die Zufahrt zur Parzelle ist im Sommer und im Winter durchgehend möglich. Bei sehr grossem Schneefall kann es Wartezeiten geben oder es sind Ketten erforderlich. Oder Sie fahren mit den Skis zu Ihrem neuen Chalet.
Grundsätzlich darf nur ein 1.Wohnsitz erbaut werden, obwohl wir uns in einer Ferienhauszone befinden. Sofern Sie das Haus für mehr als ein halbes Jahr zum Vermieten freigeben, könnten Sie gemäss den gesetzlichen Bestimmungen höchstwahrscheinlich auch einen Zweitwohnsitz aufbauen. Sollten Sie eine solche Lösung anstreben, empfehlen wir Ihnen, eine Bauvoranfrage an die Baubehörde der Gemeinde Zweisimmen zu stellen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht mittels Kontaktformular auf derjenigen Plattform, auf der Sie diese Ausschreibung entdeckt haben.
Zu verkaufen:
823 m2 Bauland, voll erschlossen, an schöner Aussichtslage, nicht ganz 3 Kilometer vom Ortszentrum von Zweisimmen entfernt in Richtung Rinderberg, am Trassee der Gondelbahn und damit sehr nahe an der Skipiste gelegen.
Es gibt eine Überbauungsordnung Nr. 8 für die vordere Wyermatte, die für diese Parzelle gilt und unter anderem eine Ausnützungsziffer von 0.25 aufweist.
Die Zufahrt zur Parzelle ist im Sommer und im Winter durchgehend möglich. Bei sehr grossem Schneefall kann es Wartezeiten geben oder es sind Ketten erforderlich. Oder Sie fahren mit den Skis zu Ihrem neuen Chalet.
Grundsätzlich darf nur ein 1.Wohnsitz erbaut werden, obwohl wir uns in einer Ferienhauszone befinden. Sofern Sie das Haus für mehr als ein halbes Jahr zum Vermieten freigeben, könnten Sie gemäss den gesetzlichen Bestimmungen höchstwahrscheinlich auch einen Zweitwohnsitz aufbauen. Sollten Sie eine solche Lösung anstreben, empfehlen wir Ihnen, eine Bauvoranfrage an die Baubehörde der Gemeinde Zweisimmen zu stellen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht mittels Kontaktformular auf derjenigen Plattform, auf der Sie diese Ausschreibung entdeckt haben.
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