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9 Zimmer, 195 m²
Objektart
Mehrfamilienhaus
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
auf Anfrage
8048 Zürich
Addresse kopiert
Eckdaten
Objektart
Mehrfamilienhaus
Zimmer
9
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
195 m²
Baujahr
1908
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Grundstückfläche
424 m²
Balkon
1
Altes Gebäude
Ausstattung
Balkon/
Aussenparkplatz
Kabel-TV
Beschreibung
3-Familienhaus in Zürich
**Grundpfandverwertung**
**Schuldner und Pfandeigentümer**
**Grob** Thomas, geb. 14.06.1967, von Nebikon LU, Bachmattweg 16, 8048 Zürich
(Alleineigentümer)
**Tag und Zeit der Steigerung**
**Mittwoch, den 9. April 2025, nachmittags 14.00 Uhr**
**Steigerungslokal**
Saal der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Altstetten, Pfarrhausstrasse 21, 8048 Zürich
**Eingabefrist**
bis **Montag, den 10. März 2025**
**Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses**
Von **Mittwoch, den 19. März 2025 bis Freitag, den 28. März 2025** beim Betreibungsamt Zürich 9, Hohlstrasse 550, 6. Stock, (am Empfang Frau L. Dzaferi und/oder Herr P. De Marco verlangen), MO – DO, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr
**Besichtigung (geführte Besichtigungen)**
**Mittwoch, den 26. Februar 2025**, von 14.00 – 15.00 Uhr und **Mittwoch, den 2. April 2025**, 14.00 – 15.00 Uhr
**Grundstück**
Im Stadtquartier Zürich-Altstetten:
Grundbuchblatt 2686, **1 Liegenschaft (Wohnhaus)**, Kataster Nr. AL34, Plan AL1, mit 424 m2 Gesamtfläche, am **Bachmattweg 16, 8048 Zürich 9**
Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
**Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung**
**Fr. 3'740'000.00**
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, **Fr. 100'000.00** mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Zürich 9 ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen. Dieser Betrag kann auch als Vorauszahlung auf das Postkonto IBAN-Nr. CH03 0900 0000 8002 3282 6 oder als Hinterlegung in bar (bis Valuta 7. April 2025) beim Betreibungsamt Zürich 9 geleistet werden.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum **10. März 2025** beim Betreibungsamt Zürich 9, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Zürich, den 18. Februar 2025
Betreibungsamt Zürich 9
P. De Marco, Stadtamtsfrau-Stv.
**Schuldner und Pfandeigentümer**
**Grob** Thomas, geb. 14.06.1967, von Nebikon LU, Bachmattweg 16, 8048 Zürich
(Alleineigentümer)
**Tag und Zeit der Steigerung**
**Mittwoch, den 9. April 2025, nachmittags 14.00 Uhr**
**Steigerungslokal**
Saal der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Altstetten, Pfarrhausstrasse 21, 8048 Zürich
**Eingabefrist**
bis **Montag, den 10. März 2025**
**Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses**
Von **Mittwoch, den 19. März 2025 bis Freitag, den 28. März 2025** beim Betreibungsamt Zürich 9, Hohlstrasse 550, 6. Stock, (am Empfang Frau L. Dzaferi und/oder Herr P. De Marco verlangen), MO – DO, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr
**Besichtigung (geführte Besichtigungen)**
**Mittwoch, den 26. Februar 2025**, von 14.00 – 15.00 Uhr und **Mittwoch, den 2. April 2025**, 14.00 – 15.00 Uhr
**Grundstück**
Im Stadtquartier Zürich-Altstetten:
Grundbuchblatt 2686, **1 Liegenschaft (Wohnhaus)**, Kataster Nr. AL34, Plan AL1, mit 424 m2 Gesamtfläche, am **Bachmattweg 16, 8048 Zürich 9**
Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
**Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung**
**Fr. 3'740'000.00**
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.
Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, **Fr. 100'000.00** mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Zürich 9 ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen. Dieser Betrag kann auch als Vorauszahlung auf das Postkonto IBAN-Nr. CH03 0900 0000 8002 3282 6 oder als Hinterlegung in bar (bis Valuta 7. April 2025) beim Betreibungsamt Zürich 9 geleistet werden.
Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.
Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum **10. März 2025** beim Betreibungsamt Zürich 9, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.
Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Zürich, den 18. Februar 2025
Betreibungsamt Zürich 9
P. De Marco, Stadtamtsfrau-Stv.
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Kubatur
1'360 m³
Kinderfreundlich
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