PRIVATKREDIT

Darlehensvertrag: Tipps und Vorlage

Kredite unter Privatpersonen sind verbreitet. Mit einem Darlehensvertrag regeln Sie die Bedingungen des Geldverleihs. Wir zeigen, was alles in den Vertrag gehört und welche Möglichkeiten Sie bei Nichteinhaltung haben.

26.04.2023

Email

1.Was ist ein Darlehensvertrag?
2.Darlehensvertrag: Was sind die Vorteile?
3.Was gehört in den Darlehensvertrag?

1. Was ist ein Darlehensvertrag?

Ein Darlehensvertrag legt fest, zu welchen Bedingungen eine Person (Darlehensgeber) einer anderen Person (Darlehensnehmer) eine bestimmte Summe Geld oder eine Sache überlässt.

Die Geldsumme oder Sache muss zu einem im Voraus vereinbarten Zeitpunkt in gleicher Menge und Art zurückerstattet werden. Ein Darlehen kann zinsfrei oder mit Verzinsung sowie gegen Sicherheit oder blanko vergeben werden.

2. Darlehensvertrag: Was sind die Vorteile?

Kredite unter Privatpersonen sind weit verbreitet. Der Verleih von Geld an Freunde oder Familienangehörige ist oft eine einfache sowie günstige Alternative zu den Privatkrediten professioneller Anbieter.

Oft werden Darlehen formlos, also mündlich, vereinbart. Schliesslich will der Darlehensgeber oder die Darlehensgeberin einem Freund oder Verwandten schnellstmöglich aus einem momentanen finanziellen Engpass helfen. Allerdings enden viele Freundschaften beim Geld.

Denn sollte ein Darlehensnehmer die mündlich vereinbarten Abmachungen nicht einhalten oder abstreiten, jemals ein Darlehen erhalten zu haben, kommt der Darlehensgeber in Bedrängnis. Er trägt nämlich im Falle einer richterlichen Anhörung die Beweislast.

Es empfiehlt sich also in jedem Fall, die mündlichen Abmachungen in einem schriftlichen Darlehensvertrag festzuhalten.

3. Was gehört in den Darlehensvertrag?

Im Darlehensvertrag werden unter anderem die Darlehenssumme, die Rückzahlungsmodalitäten sowie eine allfällige Verzinsung oder Sicherheit aufgelistet. Jede der beteiligten Personen erhält ein original unterzeichnetes Exemplar. Wird das Geld bar ausgehändigt, sollte sich der Darlehensgeber oder die Darlehensgeberin eine Quittung unterzeichnen lassen.

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Mustervertrag handelt. Er muss gemäss den Bedürfnissen und Abmachungen der Parteien ergänzt und angepasst werden. Zins, Laufzeit und Rückzahlungsformalitäten können Sie also selbst festlegen.

comparis.ch übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit bzw. Angemessenheit des Vertragsmusters. Bestehen Unsicherheiten über die Vertragsgestaltung oder die rechtlichen Konsequenzen, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Mehr zum Thema Privatkredit

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 27.07.2020

Das könnte Sie auch interessieren

Crowdlending: So funktionieren Kredite ohne Banken

25.04.2023

Kreditkarte oder Privatkredit: Wann eignet sich welche Finanzierungsform?

25.04.2023

Das sind die häufigsten Gründe, warum ein Kredit abgelehnt wird

02.05.2023

Kredit trotz Betreibung: Geht das?

02.05.2023
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto

Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).