2770 m²
Objektart
Bauland
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
CHF 2'742'300
3823 Wengen
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Online seit einer Woche

Eckdaten
Online seit einer Woche

Objektart
Bauland
Zimmer
nicht verfügbar
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
nicht verfügbar
Baujahr
nicht verfügbar
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Grundstückfläche
2'770 m²
Kaufpreis
Kaufpreis
CHF 2'742'300
Beschreibung
Grosszügige Baulandparzellen an sehr guter Lage in Wengen
Am Bätzenboden in 3823 Wengen BE eröffnet sich mit den Grundstücksflächen der Parzellen Nr. 4672 und Nr. 2565 eine interessante Möglichkeit zur Realisierung eines individuellen Bauprojekts in attraktiver alpiner Umgebung. Die zum Verkauf vorgesehene Teilfläche der Parzelle Nr. 4672 umfasst rund 708 m² und wird im Zusammenhang mit dem Verkauf noch abparzelliert. Zusammen mit der direkt angrenzenden Baulandparzelle Nr. 2565 entsteht eine grössere zusammenhängende Grundstücksfläche mit vielseitigem Entwicklungspotenzial.
Die Grundstücke sind in die bestehende Siedlungsstruktur eingebettet und bieten aufgrund ihrer Lage, Ausdehnung und Zonierung unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Die Flächen liegen in Wohnzonen, wobei insbesondere die Teilfläche der Parzelle Nr. 4672 teilweise der Wohnzone W und teilweise der Wohn- und Gewerbezone WG zugeordnet ist. Je nach Lage ergeben sich damit unterschiedliche baurechtliche Möglichkeiten für Wohnnutzungen, stilles Gewerbe sowie gewerbliche und bürobezogene Nutzungen.
Die Grundstücksflächen bieten eine solide Grundlage für unterschiedliche Projektansätze. Denkbar sind beispielsweise ein individuelles Wohn- oder Ferienkonzept, mehrere Wohneinheiten oder eine Kombination verschiedener zulässiger Nutzungen. Die grosszügige zusammenhängende Fläche ermöglicht eine sorgfältige Planung und eine auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Entwicklung.
Auf dem zum Verkauf vorgesehenen Bereich der Parzelle Nr. 4672 befinden sich derzeit noch ein Schopf sowie ein Unterstand. Die Parzelle Nr. 2565 ist unbebaut und bietet damit zusätzliche Möglichkeiten für eine freie Konzeption. Bei einem gemeinsamen Erwerb können beide Flächen gesamthaft betrachtet und im Rahmen eines übergeordneten Projekts entwickelt werden.
Die baurechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die weitere Planung. Die konkreten Möglichkeiten hinsichtlich Nutzung, Bebauung, Höhen, Abständen und weiteren Vorgaben sind im Rahmen der Projektierung mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Die Erschliessung erfolgt über bestehende Zugangswege. Das für die Teilfläche der Parzelle Nr. 4672 erforderliche Wegrecht wird im Zuge der Abparzellierung geregelt. Da die definitive Grundstücksaufteilung erst im Zusammenhang mit dem Verkauf erfolgt, kann die konkrete Ausgestaltung der neuen Grundstücksgrenzen mit der Käuferschaft abgestimmt werden. Bestehende Dienstbarkeiten sind Bestandteil der rechtlichen Struktur der Grundstücke.
Ein gemeinsamer Erwerb der Parzellen Nr. 4672 und Nr. 2565 eröffnet zusätzliches Potenzial, da eine grössere zusammenhängende Grundstücksfläche zur Verfügung steht. Nach erfolgter Abparzellierung kann zudem eine Vereinigung der Grundstücke geprüft werden. Damit bietet sich die Möglichkeit, ein umfassenderes und langfristig ausgerichtetes Projekt an attraktiver Lage in Wengen zu realisieren.
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