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Es ist möglich, das Guthaben eines Säule-3a-Kontos zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder in ein anderes 3.-Säule-Produkt umzuwandeln. Bei den meisten Anbietern gibt es keine Kündigungsfrist. Das Geld muss jedoch im 3a-System bleiben; es darf nicht auf ein herkömmliches Bankkonto verschoben werden.
Aus diesem Grund muss der Kunde dem bisherigen Anbieter eine Bestätigung des neuen Anbieters überreichen, dass das Geld innerhalb des 3a-Systems bleibt. Zudem muss das Guthaben komplett transferiert werden. Ein solcher Wechsel des 3a-Kontos ist bei Banken möglich, nicht bei Versicherungen.
Säule 3a Auflösung und Transfer Vorlage DE
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