Groupe Mutuel Rechtsschutzversicherung

Produkte der Groupe Mutuel

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Die Prämie ist abhängig von der Anzahl Erwachsener im gemeinsamen Haushalt.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)

  • Rechtsberatung (einmalige Beratung in den Bereichen Personen-, Erb- und Familienrecht; ohne Scheidungsrecht) bis max. CHF 500

  • Reiserecht

  • Nachbarrecht bis max. CHF 10'000

  • Kosten für Mediation, sofern sie anstatt eines Rechtsprozesses genutzt wird.

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)

  • für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)

  • Nachbarrecht bis max. CHF 10'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso

  • Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen (Preis für öffentliche Verkehrsmittel); im Ausland nur in Absprache mit der Versicherung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen gilt die Versicherung bei Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. Für das Werkvertrags-, Konsumenten- und Vertragsrecht gilt die EU/EWR-Deckung.
In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.

Wartefrist

Für Streitigkeiten aus Eigentums- und Nachbarrecht sowie Rechtsberatungen kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend ...

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört, oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist.

  • Eigentumsrecht (Streitigkeiten wegen Grundbucheinträgen oder Grenzstreitigkeiten)

  • Patientenrecht

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder einer Notwehr- resp. Notstandssituation)

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten in der Eigenschaft als Vermieter

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

Anwaltwahl

Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 6 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Die Groupe Mutuel ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Diese macht eine Vorprüfung und gibt den Fall an den Rechtsschutzversicherer, die TCS, weiter. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Besonderes

Wird der Kollektivvertrag zwischen der Groupe Mutuel und dem Versicherer aufgelöst und schliesst die Groupe Mutuel keinen neuen Vertrag ab, erlischt die Deckung für alle Schadenfälle, die sich nach dem Vertragsende ereignen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Die Prämie ist abhängig von der Anzahl Erwachsener im gemeinsamen Haushalt.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Fahrzeugbesteuerung

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen (Preis für öffentliche Verkehrsmittel); im Ausland nur in Absprache mit der Versicherung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen gilt die Versicherung bei Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.

Wartefrist

Für Streitigkeiten aus Verträgen kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend ...

  • Streitigkeiten aus Verträgen die der Versicherte gewerbsmässig getätigt hat

  • Aktive teilnahme an Wettkämpfen und Rennen

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder bestehen einer Notwehr- resp. Notstandssituation)

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Streitigkeiten vor internationalen und supranationalen Instanzen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 6 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Die Groupe Mutuel ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Diese macht eine Vorprüfung und gibt den Fall an den Rechtsschutzversicherer, die TCS, weiter. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Besonderes

Wird der Kollektivvertrag zwischen der Groupe Mutuel und dem Versicherer aufgelöst und schliesst die Groupe Mutuel keinen neuen Vertrag ab, erlischt die Deckung für alle Schadenfälle, die sich nach dem Vertragsende ereignen.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Die Prämie ist abhängig von der Anzahl Erwachsener im gemeinsamen Haushalt.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Strafanzeige (ausgenommen Delikte gegen die Ehre und bei vorsätzlichen Taten)

  • Rechtsberatung (einmalige Beratung in den Bereichen Personen-, Erb- und Familienrecht; ohne Scheidungsrecht) bis max. CHF 500

  • Reiserecht

  • Nachbarrecht bis max. CHF 10'000

  • Kosten für Mediation, sofern sie anstatt eines Rechtsprozesses genutzt wird.

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)

  • für Rechtsberatung max. CHF 500 (pro Fall)

  • Nachbarrecht bis max. CHF 10'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Inkasso

  • Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen (Preis für öffentliche Verkehrsmittel); im Ausland nur in Absprache mit der Versicherung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen gilt die Versicherung bei Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. Für das Werkvertrags-, Konsumenten- und Vertragsrecht gilt die EU/EWR-Deckung.
In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.

Wartefrist

Für Streitigkeiten aus Eigentums- und Nachbarrecht sowie Rechtsberatungen kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend ...

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört, oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist.

  • Eigentumsrecht (Streitigkeiten wegen Grundbucheinträgen oder Grenzstreitigkeiten)

  • Patientenrecht

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder einer Notwehr- resp. Notstandssituation)

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten in der Eigenschaft als Vermieter

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

Anwaltwahl

Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 6 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Die Groupe Mutuel ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Diese macht eine Vorprüfung und gibt den Fall an den Rechtsschutzversicherer, die TCS, weiter. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Besonderes

Wird der Kollektivvertrag zwischen der Groupe Mutuel und dem Versicherer aufgelöst und schliesst die Groupe Mutuel keinen neuen Vertrag ab, erlischt die Deckung für alle Schadenfälle, die sich nach dem Vertragsende ereignen.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Partner, unterstützte Personen und Kinder im gleichen Haushalt)
Die Prämie ist abhängig von der Anzahl Erwachsener im gemeinsamen Haushalt.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Fahrzeugbesteuerung

Versicherungsleistung

  • max. CHF 250'000 pro Fall inkl. Strafkautionen (Vorschuss)

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen (Preis für öffentliche Verkehrsmittel); im Ausland nur in Absprache mit der Versicherung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Bei Schadenersatz- und Strafrechtsfällen gilt die Versicherung bei Gerichtsstand in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. In allen übrigen versicherten Fällen muss der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen.

Wartefrist

Für Streitigkeiten aus Verträgen kommt eine Wartefrist von 3 Monaten zur Anwendung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend ...

  • Streitigkeiten aus Verträgen die der Versicherte gewerbsmässig getätigt hat

  • Aktive teilnahme an Wettkämpfen und Rennen

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Verstössen (ausser im Fall von Freispruch oder bestehen einer Notwehr- resp. Notstandssituation)

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern

  • Streitigkeiten vor internationalen und supranationalen Instanzen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann den Beizug eines externen Anwaltes verlangen und diesen mit Genehmigung der Assista frei wählen, sofern der Beizug eines Anwaltes nötig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 6 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police (nur Jahresverträge mit automatischer jährlicher Erneuerung).

Vorgehen im Schadenfall

Die Groupe Mutuel ist raschmöglichst zu benachrichtigen. Diese macht eine Vorprüfung und gibt den Fall an den Rechtsschutzversicherer, die TCS, weiter. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Besonderes

Wird der Kollektivvertrag zwischen der Groupe Mutuel und dem Versicherer aufgelöst und schliesst die Groupe Mutuel keinen neuen Vertrag ab, erlischt die Deckung für alle Schadenfälle, die sich nach dem Vertragsende ereignen.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft Groupe Mutuel

Versicherungsträger

TCS AG

Hauptsitz

Vernier

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