Coop Rechtsschutzversicherung

Produkte der Coop

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer, und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnhaften Personen. Unmündige Kinder und Kinder in Ausbildung auch wenn sie auswärts wohnen.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafverteidigung bei fahrlässiger Straftat

  • Versicherungsrecht

  • Mietrecht

  • Arbeitsrecht

  • Patientenrecht

  • Vertragsrecht inkl. Online-Verträge

  • Streitigkeiten als Opfer von Internet-Kriminalität (Cyber-Mobbing, Phishing, Hacking, Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzung)

  • Nachbarrecht

  • Eigentumsrecht

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis Jahresumsatz CHF 20'000

  • Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)

Versicherungsleistung

max. CHF 750'000 weltweit
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

Internetrechtsschutz bis max. CHF 75'000
Mietrecht als Vermieter max. CHF 7'500
Nachbarrecht max. CHF 7'500
Eigentumsrecht max. CHF 7'500
Vertragsrecht im Zusammenhang mit bewilligungspflichtigem Bauen max. CHF 7'500
Bau- und Planungsrecht bis max. CHF 7'500
Rechtsberatung max. CHF 750
Kein Mindeststreitwert

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlung

  • Übersetzungskosten

Weitere ungedeckte Kosten

  • Bussen, Geld- und Konventionalstrafen

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Kosten für öffentliche Beurkundung und Registereinträge

  • Kosten für behördliche Bewilligungen und Prüfungen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweite Deckung

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Arbeitsrecht als Berufssportler oder -trainer, sowie bei AHV-Jahreslohnsumme über CHF 250'000

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit entgeltlicher Sportausübung

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden.

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit). Streitigkeiten unter Wohnpartnern im Sinne von Wohngemeinschaften sind nicht gedeckt.

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigung durch Versicherungsnehmer: innert Tagesfrist auf jeden Zeitpunkt möglich
Kündigung durch Versicherer: 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr. In der Regel 1 Jahr mit stillschweigender Erneuerung.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Extras

Leistungen an Opfer von Gewaltverbrechen

  • Todesfall: CHF 150'000 bzw. CHF 10'000 (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)

  • Ganzinvalidität: CHF 300'000 bzw. eine lebenslängliche Rente für über 65-jährige Personen

  • Heilungskosten: Betraglich unbegrenzt während 5 Jahren

  • Sachschäden: max. CHF 5'000 pro Fall

Antragssteller hat 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Erhalt der Police.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier (irgend eines Transportmittels) eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Familie: Versicherungsnehmer, und alle mit ihm dauernd im gleichen Haushalt wohnhaften Personen (unmündige Kinder und Kinder in Ausbildung auch wenn auswärts wohnend), als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere (irgend eines Transportmittels) eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Versicherte Fahrzeuge:

  • auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)

  • auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge

  • durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge

Versicherungsleistung

max. CHF 750'000 weltweit
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

Beratungsrechtsschutz: max. CHF 750.00

Kein Mindeststreitwert

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlung

  • Übersetzungskosten

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweite Deckung

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen

  • Missachtung von Halte- oder Parkverbot: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/ Vorsatz

  • Alkohol oder Drogeneinfluss: Im Rahmen des Strafrechts gedeckt, sofern nicht Absicht/Vorsatz

  • Grobfahrlässigkeit: Leistungen werden gekürzt.

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigung durch Versicherungsnehmer: innert Tagesfrist auf jeden Zeitpunkt möglich
Kündigung durch Versicherer: 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr. In der Regel 1 Jahr mit stillschweigender Erneuerung.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmer, und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnhaften Personen. Unmündige Kinder und Kinder in Ausbildung auch wenn sie auswärts wohnen.

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

Basis-Modul Privat (Streitigkeiten in allen wichtigen Bereichen des privaten Alltags, inklusive Gesundheits- und Internet-Rechtsschutz)

  • Schadenersatzrecht

  • Strafverteidigung bei fahrlässiger Straftat

  • Versicherungsrecht

  • Patientenrecht

  • Vertragsrecht inkl. Online-Verträge

  • Streitigkeiten als Opfer von Internet-Kriminalität (Cyber-Mobbing, Phishing, Hacking, Kreditkartenmissbrauch, Urheberrechtsverletzung)

  • Streitigkeiten aus selbständiger Erwerbstätigkeit bis Jahresumsatz CHF 20'000

Zusätzlich über Zusatzmodule individuell erhältlich:

  • Verkehrsbereich als Eigentümer/Halter/Lenker von Motorfahrzeugen

  • Arbeitsrecht

  • Mietrecht

  • Eigentumsrecht

  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten (eine Beratung pro Kalenderjahr)

Versicherungsleistung

Je nach gewählter Variante:
Eco max. CHF 500'000, Comfort max. CHF 750'000 oder Deluxe max. CHF 1 Mio., jeweils weltweit
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

Internetrechtsschutz:
Eco max. CHF 50'000, Comfort max. CHF 75'000, Deluxe max. CHF 100'000
Mietrecht als Vermieter, Nachbarrecht, Eigentumsrecht, Vertragsrecht im Zusammenhang mit bewillichtungspflichtigen Bauen, Bau- und Planungsrecht jeweils:
Eco max. CHF 5'000, Comfort, max. CHF 7'500, Deluxe max. CHF 10'000
Rechtsberatung:
Eco max. CHF 500, Comfort max. CHF 750, Deluxe max. CHF 1'000
Kein Mindeststreitwert

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Schreib- und Spruchgebühren bei Strafmandaten und Administrativmassnahmen

  • Anwalt erster Stunde (Strafrecht)

  • Reisekosten an Gerichtsverhandlung

  • Übersetzungskosten

Weitere ungedeckte Kosten

  • Bussen, Geld- und Konventionalstrafen

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Kosten für öffentliche Beurkundung und Registereinträge

  • Kosten für behördliche Bewilligungen und Prüfungen

Örtlicher Geltungsbereich

Weltweite Deckung

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren sowie Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen bezüglich Unfall (Schadenersatzrecht).

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Strafanzeige gegen Drittpersonen

  • Strafverteidigung bei vorsätzlicher Verletzung der Rechtsvorschriften: Kostenübernahme nur nach einem Freispruch

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder mit nicht selbst bewohnten Liegenschaften, sowie Ferienwohnungen, welche länger als zwei Monate im Jahr vermietet werden.

  • Streitigkeiten mit Wohn- oder Konkubinatspartnern: Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes sind Streitigkeiten mit Ehe- oder Konkubinatspartnern versichert (einmalige Beratung pro Angelegenheit). Streitigkeiten unter Wohnpartnern im Sinne von Wohngemeinschaften sind nicht gedeckt.

  • Erbschaftsrecht (nur Beratungsrechtsschutz)

  • Streitigkeiten betreffend Unterhaltszahlungen (nur Beratungsrechtsschutz)

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die Versicherung hat aber das Recht, einen vorgeschlagenen Anwalt abzulehnen. Der Versicherte kann dann 3 Anwaltsbüros vorschlagen, aus denen eines ausgewählt werden muss. Vor Beauftragung des Anwalts ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigung durch Versicherungsnehmer: innert Tagesfrist auf jeden Zeitpunkt möglich
Kündigung durch Versicherer: 1 Monat vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Gemäss Vertragsdauer in der Police. Mindestvertragsdauer 1 Jahr. In der Regel 1 Jahr mit stillschweigender Erneuerung.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Extras

Im Basis-Modul Privat automatisch enthalten:
Leistungen an Opfer von Gewaltverbrechen

  • Todesfall: CHF 150'000 bzw. CHF 10'000 (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)

  • Ganzinvalidität: CHF 300'000 bzw. eine lebenslängliche Rente für über 65-jährige Personen

  • Heilungskosten: Betraglich unbegrenzt während 5 Jahren

  • Sachschäden: max. CHF 5'000 pro Fall

Modulares-Produkt:

  • Nebst Grundmodul Privat individuell wählbare Rechtsgebiete (Verkehr, Arbeit, Wohnungsmiete, Eigentum)

  • Drei Leistungsvarianten (Versicherungssummen)

  • Freier Zugang zu Rechtsanwalt und Selbstbehalt wählbar

Antragssteller hat 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Erhalt der Police.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft Coop

Versicherungsträger

Coop Rechtsschutz AG

Hauptsitz

Aarau

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen

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