Paritätische Lebensdauertabelle für Mieterschäden in Wohnungen

Bei Schäden in der Mietwohnung haften Sie spätestens beim Auszug aus der Wohnung. Wie viel Sie für die Schäden bezahlen müssen, setzt die paritätische Lebensdauertabelle fest. Erfahren Sie hier, was das bedeutet.

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Lara Surber

27.04.2023

Stark zerkratztes Parkett.

iStock.com / lucamato

1.Was ist die paritätische Lebensdauertabelle?
2.Wie lange «leben» Geschirrspüler & Co?
3.Wann muss ich für Mieterschäden aufkommen?
4.Lebensdauertabelle: Berechnung der Mieterschäden
5.Detailliertes Wohnungsübernahmeprotokoll erstellen

1. Was ist die paritätische Lebensdauertabelle?

Es gibt Geschirrspüler, die nach 20 Jahren einwandfrei funktionieren. Andere halten keine 10 Jahre durch. Paritätische Lebensdauertabellen zeigen, wie lange fix installierte Wohnungseinrichtungen im Schnitt halten. Die Richtwerte gehen von einer normalen Nutzung aus.

Lebensdauertabellen dienen auch als Grundlage für die Berechnung von Mieterschäden durch übermässige Abnutzung. Als Referenz dient üblicherweise die Lebensdauertabelle vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und dem Hauseigentümerverband (HEV).

2. Wie lange «leben» Geschirrspüler & Co?

Die untenstehende Tabelle ist ein Auszug aus der Lebensdauertabelle vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und dem Hauseigentümerverband (HEV).

Mietobjekt Lebensdauer in Jahren
Geschirrspüler 15
Kühlschrank 10
Kochherd und Backofen 15
Laminat (mittlere Qualität) 15
Holzparkett (Massivholz, geklebt) 40
Türen (Massivholz) 30
Wärme- und Schallschutzfenster 25
Flachdach (Zementplattenbelag) 30
Schrägdach (Ziegel) 50
Liftanlage 30
Badezimmermöbel (Kunststoff) 10
Lavabo (Keramik) 35

3. Wann muss ich für Mieterschäden aufkommen?

Funktioniert das Gerät aufgrund einer unsachgemässen Benutzung nicht mehr einwandfrei? Dann müssen Sie als Mieterin oder Mieter für den Ersatz aufkommen. Unsachgemäss wäre etwa das Überfüllen des Geschirrspülers.

4. Lebensdauertabelle: Berechnung der Mieterschäden

Mieterinnen und Mieter haften nur für den Zeitwert. Den Zeitwert ermitteln Sie, indem Sie das tatsächliche Alter der Mietausstattung von der Lebensdauer abziehen. Ist die Lebensdauer abgelaufen, müssen Sie nichts mehr bezahlen.

Ein Beispiel: Das Alter des defekten Geschirrspülers beträgt 10 Jahre. Die durchschnittliche Lebensdauer liegt bei 15 Jahren. 15 minus 10 Jahre ergibt 5 Jahre, was einem Drittel der Lebensdauer entspricht. Daher müssen Sie nur einen Drittel des Neupreises zahlen.

Tipp: Melden Sie Schäden Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Sie kommt in der Regel für unvorhergesehene Mieterschäden auf.

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5. Detailliertes Wohnungsübernahmeprotokoll erstellen

Ein in Eigenregie organisierter Umzug in eine neue Wohnung ist energie- und zeitintensiv. Das Wohnungsübernahmeprotokoll dürfen Sie dabei nicht vernachlässigen. Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel zum Wohnungsübernahmeprotokoll.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 03.11.2020

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