Was zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Gegenständen des Haushalts. Allen voran bei Feuer, Elementarereignissen, Wasser und Einbruch. Comparis zeigt, worauf Sie achten müssen.

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Magdalena Soll

15.11.2023

Eine alte Frau telefoniert auf dem Sofa, während sie versucht, einen Wasserschaden in den Griff zu bekommen.

iStock / PixelsEffect / Comparis

1.Was deckt die Hausratversicherung ab?
2.Hausratversicherung: Welche Deckung ist inbegriffen?
3.Was übernimmt die Hausratversicherung nicht? 
4.Wie hoch ist die Versicherungssumme?
5.Was passiert, wenn ich unterversichert bin?
6.Wie hoch ist der Selbstbehalt?

1. Was deckt die Hausratversicherung ab?

Eine Hausratversicherung versichert Schäden an Ihrem Hausrat. Zum Hausrat gehören bewegliche Sachen in der Wohnung oder im Haus – inklusive z. B. Keller, Garage, Estrich, Garten oder Balkon. Folgende Gegenstände sind im Normalfall versichert:

  • Möbel

  • elektronische Geräte

  • Haustiere

  • Kleidung

  • Schmuck, Uhren und andere Wertsachen

  • Vorhänge, Vasen, Teppiche

  • Sportartikel wie Velos und Ski

  • Fahrnisbauten wie ein Kaninchenstall oder Bienenhäuschen

  • weitere Einrichtungsgegenstände

Besitzen Sie eine Ferienwohnung? Dann müssen Sie den dazugehörigen Hausrat separat versichern oder speziell in der Police erwähnen. Die Hausratversicherung gilt nur für Schäden am Hausrat im Hauptwohnsitz.

Die Begriffe Fahrnisbauten oder auch Fahrhabe stehen für bewegliche Sachen, die nicht als Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen gelten. Sie gehören meist samt Inhalt zum versicherten Hausrat dazu.

2. Hausratversicherung: Welche Deckung ist inbegriffen?

Abgedeckt sind Schäden am Hausrat durch:

Mit Zusätzen in der Versicherung können Sie Glasbruchschäden oder den einfachen Diebstahl ausserhalb der Wohnung versichern.

Auch anderweitige Kosten und Umtriebe als Folge eines Schadensfalls sind oft mitversichert. Dazu zählen etwa Kosten für:

  • den Ersatz der Schlösser

  • die Wiederbeschaffung von Dokumenten

  • Hotelübernachtungen

  • Aufräum-, Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten.

Bei welcher Art von Diebstahl zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung kommt in folgenden Fällen bei gestohlenen Gegenständen aus Ihrem Hausrat für den entstandenen Schaden auf:

  • Einbruchdiebstahl: Die Täterin oder der Täter dringt unbefugt in Ihr Haus oder Ihre Wohnung ein.

  • Beraubung: Sie werden bedroht oder können keinen Widerstand leisten, z. B. aufgrund von Ohnmacht.

  • Vandalismus: Die Täterin oder der Täter beschädigt bei einem Einbruch oder einer Beraubung Gegenstände, ohne etwas zu stehlen.

Bei Diebstählen unterwegs – zum Beispiel von Portemonnaie oder Velo – greift die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts».

Achtung: Beim Diebstahl von Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld gilt in der Regel eine Obergrenze für die Entschädigung. Die Obergrenze gilt nicht für im Tresor aufbewahrte Wertsachen. Je nach Versicherung und Wert der Gegenstände können Sie entsprechende Deckungslücken auch mit einer Wertsachen-Versicherung schliessen.

3. Was übernimmt die Hausratversicherung nicht? 

Grundsätzlich gilt: Die Deckung der Hausratversicherung variiert je nach Police. Prüfen Sie deshalb die Ausschlüsse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 

Oft sind Ereignisse im Zusammenhang mit folgenden Fällen von der Versicherung ausgeschlossen:

  • Krieg

  • Terrorismus

  • innere Unruhen

  • Atomkraft

Auch absichtliche Schäden sind von der Hausratversicherung nicht gedeckt. Gewerblich oder beruflich genutzter Hausrat ist ebenfalls nicht inbegriffen.

Selbst verursachte Schäden am Hausrat deckt die Hausrat-Kasko. Für Schäden am Eigentum von Dritten brauchen Sie eine Privathaftpflicht-Versicherung.

Kombi-Angebote aus Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung

Viele Versicherer bieten die Hausratversicherung zusammen mit der Haftpflichtversicherung an, die sogenannte Haushaltsversicherung.

4. Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Höhe der Versicherungssumme bemisst sich am ungefähren Wert Ihres gesamten Hausrats. Der Hausrat ist normalerweise zum Neuwert versichert. Dieser richtet sich nach dem Preis für ein neues, gleichwertiges Produkt.

Das heisst: Bei einem alten Teppich werden Sie so entschädigt, dass Sie sich einen neuen vom gleichen Modell leisten können. Für das Festlegen der Versicherungssumme müssen Sie daher den Neuwert des Hausrats kennen und in der Police festhalten.

5. Was passiert, wenn ich unterversichert bin?

Bei einer Unterversicherung ist die Versicherungssumme tiefer als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Im Falle eines Schadensereignisses zahlt Ihnen die Versicherung nicht die gesamte Schadenssumme, sondern nur den entsprechenden Anteil aus.

Was passiert, wenn ich überversichert bin?

Überversicherung bedeutet: Die Versicherungssumme übersteigt den tatsächlichen Wert Ihres Besitzes. In einem Schadensfall bekommen Sie trotzdem nicht mehr als den Wert Ihres Hausrats erstattet. Sie zahlen in diesem Fall zu viel für die Versicherungsprämie.

6. Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Bei der Hausratversicherung reicht die Spanne des Selbstbehalts üblicherweise von 200 bis 500 Franken. Der Selbstbehalt wird von der Schadenssumme abgezogen. Ihn müssen Sie selbst bezahlen.

Tipp: Passen Sie den Selbstbehalt und die Deckungen an Ihre aktuellen Lebensumstände an. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht zu viel bezahlen oder unterversichert sind.

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, um bei den Prämien zu sparen.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.02.2020

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