Gemäss dem Gewässerschutzgesetz des Bundes gehören alle ober- und unterirdischen Wasservorkommen (mit Ausnahme der Quellen) der Öffentlichkeit. Für die gesteigerte Nutzung dieses Gutes werden durch Bund und Kantone Gebühren erhoben (z. B. fischen, Entnahme zu Kühl- oder Bewässerungszwecken). Für die Konzession der Wärmeentnahme (Wärmepumpen) sind die Kantone allein zuständig.
Was ist ein Wasserzins?
Die Gebühr für die Wassernutzung zur Energieerzeugung wird in der Schweiz Wasserzins genannt. Die Konzession dazu erteilen Bund und Kantone gemeinsam. Gesamtschweizerisch belaufen sich die Einnahmen aus Wasserzinsen auf 550 Millionen Franken. Diese werden von den Konsumentinnen und Konsumenten über die Strompreise bezahlt. Ein Grossteil der Wasserzinsen fliesst in die Kantone Graubünden und Wallis.