Reha, Kur & Heilfasten: Was zahlt die Krankenkasse in der Schweiz?

Nach Operation oder schwerer Krankheit: Eine Kur oder ein Rehabilitationsaufenthalt dienen der Genesung und erleichtern das Wiederankommen im Alltag. comparis.ch klärt über die unterschiedlichen Kostenübernahmen auf.

08.12.2021

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Eine Frau ist zur Kur und erhält eine Kopfmassage. Solche Behandlungen übernimmt unter Umständen die Krankenkasse.

iStock / PeopleImages

1.Zahlt die Grundversicherung die Reha?
2.Zahlt die Krankenkasse eine Kur?
3.Zahlt die Krankenkasse das Heilfasten oder Entgiften?
4.Fazit

Die Ziele von Kur und Reha sind ähnlich – die Kostenübernahme verschieden. Das müssen Sie beachten, damit Ihre Krankenkasse einen Aufenthalt übernimmt.

Nach Operation oder schwerer Krankheit: Eine Kur oder ein Rehabilitationsaufenthalt dienen der Genesung und erleichtern das Wiederankommen im Alltag. Je nach Massnahme reicht die Grundversicherung zur Kostenübernahme nicht aus.

Zahlt die Grundversicherung die Reha?

Die Grundversicherung deckt stationäre Rehabilitationsaufenthalte, wenn eine so genannte Spitalbedürftigkeit vorliegt; also der Aufenthalt medizinisch notwendig ist und ein Arzt ihn angeordnet hat. Dabei muss der Rehabilitationsaufenthalt der Linderung von Krankheits- oder Operationsfolgen dienen. Und es muss sich um eine anerkannte und von Ärzten geleitete Anstalt handeln.

Weitere Bedingungen die erfüllt sein müssen:

  • Die Rehabilitation schliesst unmittelbar an eine ambulante Behandlung oder einen Spitalaufenthalt an. Nach Krankheit oder Unfall hilft sie, verlorene Funktionsfähigkeiten mit medizinischen Mitteln wiederzuerlangen oder beeinträchtigte zu verbessern. Somit soll eine Beeinträchtigung der Lebensqualität überwunden werden.

  • Der Rehabilitationsaufenthalt muss von Ihrem Arzt verordnet werden. Dieser meldet die Rehabilitation einer ausgewählten und anerkannten Reha-Klinik. Zudem leitet der behandelnde Arzt oder der Sozialdienst des Spitals ein Gesuch um Kostengutsprache bei der Krankenkasse ein.

  • Ist die Reha-Klinik auf der Spitalliste des jeweiligen Kantons aufgeführt, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die medizinischen Leistungen und den stationären Aufenthalt.

Zahlt die Krankenkasse eine Kur?

Bei einer Kur ist im Normalfall eine Zusatzversicherung nötig. Eine Kur soll die Genesung fördern: Kranke Menschen erhalten Unterstützung und Zeit, um geistig und körperlich wieder zu Kräften zu kommen. Eine besondere Pflege- oder Behandlungsbedürftigkeit liegt aber nicht vor. Das Angebot reicht von ärztlicher und therapeutischer Betreuung bis hin zu leichter pflegerischer Unterstützung. Eine Kur in einem Kurhaus kann (muss aber nicht) im direkten Anschluss an einen Spitalaufenthalt erfolgen.

Vorbeugende (präventive) Aufenthalte dürfen von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Ist der Kuraufenthalt jedoch medizinisch notwendig, übernimmt die Grundversicherung die medizinischen wie auch die therapeutischen Massnahmen. Dafür muss der Kuraufenthalt von Ihrem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse im Voraus genehmigt werden. Die Grundversicherung zahlt bei Badekuren zudem während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr einen täglichen Unkostenbeitrag von zehn Franken zusätzlich zu den Arzt- und Therapiekosten.

Für die Übernahme eines Teils der Aufenthaltskosten ist eine Zusatzversicherung (z.B. eine Spitalzusatzversicherung) nötig. Dabei sind in der Regel der Maximalbetrag pro Tag festgesetzt und die Anzahl der Kurtage pro Jahr begrenzt. Die Angebote und Prämien variieren stark. Vergleichen lohnt sich – einige Kassen in Grenzkantonen unterstützen sogar Kuren in Deutschland.

Hier Zusatzversicherung finden

Zahlt die Krankenkasse das Heilfasten oder Entgiften?

Gleich wie bei der Kur, zahlt die Grundversicherung keine Leistungen für das Heilfasten oder Entgiften. Falls das Heilfasten oder Entgiften Teil einer ärztlich verordneten Therapie ist, übernimmt die Grundversicherung einen Teil der Kosten. Eine Zusatzversicherung (z.B. Alternativmedizin) kann sich hierbei lohnen, da solche Leistungen teilweise vergütet werden.

Fazit

Ob Rehabilitation oder Kur: Klären Sie früh ab, wer konkret welche Kosten für welche Leistungen übernimmt. Reichen Sie die ärztliche Verordnung unbedingt vor Reha- bzw. Kurbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein und verlangen Sie eine Kostengutsprache, falls das Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin nicht für Sie macht.

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