Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern: Tarife und Beispiel

Bei einem Immobilienverkauf müssen Sie den Gewinn versteuern. Die Bestimmungen für diese Grundstückgewinnsteuer sind je nach Kanton unterschiedlich. Hier lesen Sie, was im Kanton Luzern gilt.

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Lara Surber

13.12.2022

Die Luzerner Kapellbrücke und Turm

iStock / xbrchx

1.Für wen fällt die Grundstückgewinnsteuer an?
2.Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern?
3.Wie kann ich die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern reduzieren?

1. Für wen fällt die Grundstückgewinnsteuer an?

Erzielen Sie beim Verkauf einer Liegenschaft einen Gewinn, schulden Sie dem jeweiligen Kanton eine Grundstückgewinnsteuer. Der Grundstückgewinn ist die Differenz zwischen dem erzielten Erlös aus dem Verkauf und den sogenannten Anlagekosten.

Grundstückgewinn = Erlös aus dem Verkauf – Anlagekosten

Zu den Anlagekosten zählen:

Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer ist abhängig von der Nutzungsart, der Eigentumsdauer und der Gewinnhöhe.

2. Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern?

Im Kanton Luzern kommt das dualistische System zur Anwendung. Das bedeutet: Grundsätzlich unterliegen nur Gewinne auf Grundstücken des Privatvermögens der Grundstückgewinnsteuer.

Der Gewinn aus dem Verkauf von Grundstücken des Geschäftsvermögens (Personengesellschaften, Einzelfirma oder Kapitalgesellschaften) wird mit der Einkommens- bzw. der Gewinnsteuer erfasst.

Generell findet bei sogenannten Bagatellgewinnen keine Besteuerung statt. Die Bemessungsgrenzen liegen in jedem Kanton woanders; im Kanton Luzern ist dieser Freibetrag am höchsten von allen Kantonen und liegt bei 13'000 Franken. Zum Vergleich: Im Kanton Basel-Stadt sind nur Gewinne bis 500 Franken steuerfrei.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern: Berechnung

Zuerst wird für den steuerbaren Grundstückgewinn die einfache Steuer gemäss Einkommenssteuertarif für Alleinstehende berechnet. Das übrige Einkommen wird dabei nicht berücksichtigt. Dieser Betrag ist danach mit dem für alle Gemeinden geltenden Steuerfuss von 4,2 zu multiplizieren.

Je länger der Besitz, desto tiefer die Steuer

War das Grundstück weniger als sechs Jahre im Besitz der Verkäuferin oder des Verkäufers, wird der Steuerbetrag mit jedem vollen Jahr weniger um 10 Prozent erhöht. Die Steuer darf jedoch 40 Prozent des Grundstückgewinns nicht übersteigen.

War das Grundstück mehr als acht Jahre im Besitz der Verkäuferin oder des Verkäufers, wird der Steuerbetrag für jedes weitere volle Jahr um 1 Prozent gesenkt – höchstens aber um 25 Prozent.

Berechnungsbeispiel für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern

Die Immobilie in der Beispielrechnung war gut 16 Jahre lang im Besitz des Verkäufers oder der Verkäuferin.

Kaufpreis              CHF  1'000'000

Wertvermehrende Investitionen    CHF         30'000

Verkaufspreis            CHF  1'150'000

Verkaufskosten           CHF        20'000

(Makler, Inserate usw.)

Grundstückgewinn          CHF      100'000

 

einfache Steuer gemäss Tabelle    CHF    4'204

einfache Steuer × Steuerfuss 4,2%    CHF   17'656,80

Besitzesdauerabzug (8%)       CHF   –1'412,55

Total Grundstückgewinnsteuer    CHF  16'244,25 

Die Steuerbehörde des Kantons Luzern stellt online ein Berechnungstool zur Verfügung.

3. Wie kann ich die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern reduzieren?

Umgehen können Sie die beim Verkauf Ihrer Immobilie anfallende Steuer nicht. Sie können die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern aber reduzieren oder aufschieben. Dazu haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Alle Abzüge geltend machen

Je höher die Anlagekosten, desto tiefer der Grundstückgewinn. Machen Sie darum alle Abzüge geltend. Dazu gehören wertvermehrende Investitionen wie Renovationen, aber auch die Maklerprovision, Kosten fürs Inserieren, Handänderungssteuern, Notariatshonorare sowie allenfalls die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank.

Comparis-Tipp

Bereits beim Kauf einer Immobilie sollten Sie sich eine Investitions- und Unterhaltsliste anlegen. Auf ihr listen Sie sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie mit Datum und Betrag auf. So können Sie vor einem Verkauf prüfen, welche Abzüge Sie geltend machen dürfen.

Grundstückgewinnsteuer aufschieben

Unter bestimmten Voraussetzungen wird im Kanton Luzern die Besteuerung aufgeschoben. Das heisst, sie wird erst bei der nächsten steuerbaren Veräusserung fällig.

Gründe für einen solchen Aufschub sind unter anderem:

  • Eigentumswechsel durch Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung

  • Eigentumswechsel unter Ehegatten/eingetragene Partnerinnen und Partner, sofern beide Ehegatten/eingetragene Partnerinnen und Partner einverstanden sind

  • Veräusserung eines selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Grundstücks, soweit der Veräusserungserlös zwei Jahre vor oder nach der Veräusserung für eine landwirtschaftliche Ersatzbeschaffung verwendet wird.

  • Veräusserung einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft und Reinvestition des Veräusserungserlöses zwei Jahre vor oder nach der Veräusserung in eine in der Schweiz gelegene und wiederum selbstgenutzte Ersatzliegenschaft.

Weitere Informationen zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern, Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Website des Kantons.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 13.12.2022

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