5 Tipps zur Zahnarztwahl

Wissen Sie, worauf Sie bei der Auswahl von Zahnärzten und Zahnarztpraxen achten müssen? Lesen Sie die 5 Tipps von Comparis.

06.08.2019

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Mann sucht online nach Zahnarzt

iStock / sturti

1.Wie finde ich einen guten Zahnarzt?
2.Kann ich günstigen Zahnärzten vertrauen?
3.Kann ich zu einem ausländischen Zahnarzt?
4.Wie zocken unseriöse Zahnärzte Patienten ab?
5.Was muss ich vor einer Behandlung abklären?

Die meisten Zahnarztleistungen werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Patienten und Patientinnen müssen eine Zusatzversicherung abschliessen oder die Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Umso wichtiger ist es, zu wissen, worauf es ankommt.

1. Wie finde ich einen guten Zahnarzt?

  • Überprüfen Sie, ob der Zahnarzt in einem Ärzteverzeichnis oder offiziellen Register aufgeführt ist und die erforderlichen Qualifikationen (inkl. kantonale Berufsausübungsbewilligung) aufweist.

  • Achten Sie auf eine gepflegte Ausstattung und moderne Geräte.

  • Suchen Sie für komplizierte Fälle einen Fachzahnarzt mit Zusatzausbildung in Kieferorthopädie, Implantologie oder anderen relevanten Zusatzqualifikationen.

  • Achten Sie darauf, dass die Praxiszimmer, Geräte, Arbeitsbekleidung inkl. Einweghandschuhe und Mundschutz hygienisch und steril sind. Geräte und Werkzeuge sollten nach jedem Patienten sterilisiert und die Handschuhe gewechselt werden.

  • Verlangen Sie vor einem Eingriff ein aufklärendes Beratungsgespräch.

  • Suchen Sie einen Arzt ohne plakative Werbung (z.B. Werbung mit günstigen Preisen).

  • Lassen Sie sich von Bekannten und Freunden einen Zahnarzt empfehlen.

2. Kann ich günstigen Zahnärzten vertrauen?

Für diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Zum Kostenvergleich können Sie den Taxpunktwert heranziehen. Liegen die Werte mehr als +/– 10 Prozent auseinander, sollten Sie weitere Abklärungen (Ausbildung, Berufsausübungsbewilligung, öffentliche Berichte) machen. Sehr günstige Zahnärzte können auf schlechtere Qualität hindeuten (vgl. Abschnitt «Wie zocken unseriöse Zahnärzte Patienten ab?»). In der Summe können billige Behandlungen mit Korrekturen und Nachbesserungen teurer sein als eine Behandlung bei einem Zahnarzt mit höherem Taxpunktwert.

3. Kann ich zu einem ausländischen Zahnarzt?

Ausländische Zahnärzte können während 90 Tagen im Jahr ohne Bewilligung in der Schweiz selbstständig oder in einer Arztpraxis arbeiten und abrechnen. Für eine solche Tätigkeit müssen sich diese Zahnärzte beim zuständigen Kanton melden (Art 35, MedBG).

Beachten Sie, dass Zahnärzte aus der EU keine Haftpflichtversicherung brauchen. Durch Behandlungsfehler verursachte Schäden sind dadurch nicht gedeckt. Das macht es für Patienten deutlich schwieriger, bei Fehlbehandlungen oder Schadensfällen zu ihrem Recht und Geld zu kommen.

4. Wie zocken unseriöse Zahnärzte Patienten ab?

  • Grosse Anzahlungen: Vor grösseren Behandlungen werden Patienten zu einer Anzahlung aufgefordert. Normalerweise zahlen Klienten bei grösseren Behandlungen bis zu einem Drittel an. Bei der Aufforderung zu einer Anzahlung sollten Sie nochmals kritisch eine Alternative prüfen.

  • Pfusch: Niedrige Preise lassen mindere Qualität bzw. Sicherheit vermuten. Vielleicht sind die Qualität und die Praxishygiene mangelhaft, das Praxispersonal schlecht bezahlt und die Ausbildung der Zahnärzte ungenügend.

  • Unnötige Behandlungen: Oft werden Löcher gebohrt, wo keine sind. Lassen Sie sich gegebenenfalls Röntgenaufnahmen zeigen oder holen Sie eine Zweitmeinung ein.

  • Unvollständiger Kostenvoranschlag: Der Betrag in Schweizer Franken allein sagt wenig über die Art und den Aufwand der Behandlung aus. Sie müssen wissen, was und wie die Behandlung gemacht wird. Allenfalls braucht es eine Befundaufnahme, Röntgenbilder und eine Vorbehandlung. Im Zweifelsfall sollten Sie eine Zweitmeinung bzw. Konkurrenzofferte einholen.

  • Importierte Produkte: Zahnersatzprodukte wie Brücken, Kronen etc. werden teilweise aus Billigländern importiert. Die Herkunft solcher Produkte wird allerdings teilweise nicht bekanntgegeben bzw. deklariert. Trotzdem verlangen Zahnärzte dann den Schweizer Preis. Ein Hinweis auf eine solches Vorgehen sind gerundete Preise. Gerundete Beträge sind aufgrund der Mehrwertsteuer nicht möglich, weshalb dies ein Hinweis auf einen unrechtmässigen Aufpreis sein kann.

5. Was muss ich vor einer Behandlung abklären?

  • Holen Sie bei grösseren Behandlungen einen zweiten Kostenvoranschlag ein.

  • Überprüfen Sie den Kostenvoranschlag auf Vollständigkeit.

  • Lassen Sie sich auch in Notfallsituationen keine Behandlungen aufschwatzen und fordern Sie Bedenkzeit ein.

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