Krankenversicherung – was nun?

Annika Redlich,
Umzug in die Schweiz
bei comparis.ch
Dienstag, 15. November 2011 - Umzug in die Schweiz
Die Schweizer Krankenversicherungen unterscheiden sich nicht grundlegend von den deutschen Versicherungen. Auch in der Schweiz gibt es die Grundversicherung, welche die wichtigsten medizinischen Bedürfnisse abdeckt. Sie ist obligatorisch. Wer länger als drei Monate in der Schweiz bleibt, muss sich deshalb bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden. Bei befristetem Aufenthalt entfällt die Versicherungspflicht.
Da die Leistungen bei der Grundversicherung bei allen Versicherern gleich sind, lohnt es sich, vorgängig die Prämien zu vergleichen. In der Schweiz gibt es übrigens keine Mehrjahresverträge bei der Grundversicherung. Im Oktober verschicken die Krankenversicherungen jeweils die Prämien für das kommende Jahr. Wer dann zu einer günstigeren Krankenversicherung wechseln will, muss bis Ende November gekündigt haben.
Anders als in Deutschland fallen in der Schweiz ein obligatorischer Selbstbehalt sowie eine sogenannte Franchise an. Bei der Franchise zahlt der Versicherte bis zu einem bestimmten Betrag die Rechnungen für medizinische Behandlungen und Medikamente selber. Dementsprechend verringert sich die Prämie. Wer gewöhnlich nur niedrige Gesundheitskosten erwartet, sollte also eine möglichst hohe Franchise wählen.
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