Montag, 5. Juli 2010 - Krankenkasse, Reisen
Die kommenden Sommerferien verbringen viele im Ausland. Bei der Vorbereitung des wohl verdienten Urlaubs geht häufig eines vergessen: Was ist, wenn man in den Ferien krank wird oder gar einen Unfall hat?
Wird man im Ausland krank, bezahlt die Krankenkasse nur die notfallmässige Behandlung im Spital oder beim Arzt. Laut Krankenversicherungsverordnung liegt ein Notfall vor, wenn «Versicherte bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt einer medizinischen Behandlung bedürfen und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist». Diese Definition lässt Interpretationsspielraum. Darum sollte bei einer Erkrankung im Ausland sofort die eigene Krankenkasse kontaktiert werden. So kann entschieden werden, ob es sich – sowohl medizinisch als auch versicherungstechnisch – um einen Notfall handelt. Wie in der Schweiz muss der Versicherte Selbstbehalt und Franchise selber zahlen.
Gedeckt wird von der obligatorischen Grundversicherung bei einem Notfall im Ausland maximal der doppelte Betrag der Kosten, die in der Schweiz für die gleiche Behandlung entstehen. Wer in Länder mit hohen Gesundheitskosten, wie die USA, Japan, Kanada oder Australien reist, muss darum den Abschluss einer Zusatzversicherung prüfen. Diese kann auch nur für die Dauer der Reise abgeschlossen werden.
Im Fall eines Unfalls im Ausland deckt die Unfallversicherung die Kosten. Eine Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist durch den Arbeitgeber versichert. Wer weniger oder gar nicht arbeitet, muss bei der Krankenkasse die Unfalldeckung einschliessen.
Schliesslich sollte man auf eine Auslandsreise die Versichertenkarte mitnehmen. Diese Karte ist in der Regel auch die europäische Krankenversicherungskarte und berechtigt innerhalb der EU und der EFTA zum Bezug der gleichen medizinischen Leistungen, wie sie die Versicherten des entsprechenden Landes haben. Zudem ermöglicht die Karte eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse. So muss der Versicherte die Behandlung nicht bar oder per Kreditkarte bezahlen. In der Regel steht auf der Karte auch, wie die Krankenkasse bei einem Notfall im Ausland erreicht wird.
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