Die Säule 3a bietet gesetzlich geregelte Steuervorteile:
- Steuerabzüge für Beiträge an die 3.-Säule
- Steuerfreie Zinserträge
- Steuerfreies Kapital
- Steuerliche Vorteile bei mehreren parallelen Vorsorgeprodukten
- Steuerabzüge für Beiträge an die 3.-Säule
Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Maximalbeiträge darf man Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen. In der Steuererklärung ist dazu das entsprechende Feld auszufüllen und die Einzahlungsbescheinigung der Bank resp. Versicherung beizulegen.
Link zu Stichwort einzahlbarer Höchstbetrag
Steuerfreie Zinserträge
Die Zinserträge aus Vorsorgekonten sind steuerfrei. Dies gilt sowohl für das herkömmliche 3.-Säule-Sparkonto als auch für Vorsorgefonds und Vorsorgepolicen.
- Steuerfreies Kapital
Das Kapital, das sich auf einem Vorsorgekonto befindet, ist steuerfrei. Sobald das Guthaben aus der Säule 3a aber zur Auszahlung kommt, muss es versteuert werden. Aus diesem Grund meldet die entsprechende Bank oder Versicherung einen Bezug oder Vorbezug jeweils der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Steuerliche Vorteile bei mehreren parallelen Vorsorgeprodukten
Es empfiehlt sich, parallel mehrere 3.-Säule-Produkte zu haben und das Geld darauf zu verteilen. Da die Gelder aus den Vorsorgeprodukten bereits fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter ausgezahlt werden dürfen, kann man so die Beziehungen in verschiedenen Steuerjahren auflösen und entgeht einem übermässig hohen progressiven Steuertarif. Teilauflösungen von einem 3.-Säule-Produkt sind nicht erlaubt.