Die gebundene 3. Säule dient der privaten Selbstvorsorge. Sie ist durch gesetzliche Auflagen reglementiert und steht nur der erwerbstätigen Bevölkerung zu Verfügung (siehe auch begünstigte Personen). Das Kapital kann – mit Ausnahmen (siehe Vorbezug) – erst fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden.
Die Säule 3a bietet gesetzlich geregelte Steuervorteile:
- Steuerabzüge für Beiträge an die 3. Säule
- Steuerfreie Zinserträge
- Steuerfreies Kapital
- Steuerliche Vorteile bei mehreren parallelen Vorsorgeprodukten
Gebundene Vorsorgeprodukte gibt es bei Bankinstituten (3a-Konten, Vorsorgefonds, Lebensversicherungen) und Versicherungen (Vorsorgepolice).