3-Säulen-System

In der Schweiz beruht die Altersvorsorge auf dem sogenannten 3-Säulen-System:

1. Säule – Staatliche Vorsorge
Sie umfasst die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie allfällige Ergänzungsleistungen (EL). Die erste Säule soll die Existenz sichern und ist für die gesamte Bevölkerung obligatorisch.

2. Säule – Berufliche Vorsorge
Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz bilden die 2. Säule. Für die berufstätige Bevölkerung ist sie obligatorisch. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge im Alter, bei Tod oder Invalidität sollen zusammen mit der 1. Säule (AHV / IV) die Fortführung der gewohnten Lebensweise ermöglichen.

3. Säule – Private Vorsorge
Die 3. Säule ergänzt die 1. und 2. Säule. Mit privaten Ersparnissen oder auch dem Kauf von Wohneigentum lassen sich Vorsorgelücken schliessen. Die 3. Säule ist freiwillig. Man unterscheidet

Im Gegensatz zu der Säule 3a ist die Säule 3b steuerlich nicht privilegiert. Sie ist dafür flexibler und nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.

Zurück