5 Tipps für die Vorsorge bei der Familiengründung

Es gibt viel zu tun für junge Familien. Damit Sie sich den erfreulichen Seiten des Familienlebens unbesorgt widmen können, hat Comparis das Wichtigste in puncto Vorsorge für Sie zusammengefasst.

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Leo Hug

25.03.2022

5 Tipps für die Vorsorge bei der Familiengründung

iStock / AleksandarNakic

1.Versichern Sie Ihren Nachwuchs schon vor der Geburt
2.Vergessen Sie das Invaliditätsrisiko nicht
3.Minimieren Sie die Vorsorgelücke
4.Klären Sie die finanzielle Situation für den Mutterschaftsurlaub
5.Schützen Sie Ihre Familie vor unvorhergesehenen Ereignissen
6.Vorsorgeberatung für Familien

1. Versichern Sie Ihren Nachwuchs schon vor der Geburt

Auch der Familienzuwachs muss eine Krankenversicherung haben. Das sollten Sie spätestens drei Monate nach der Geburt erledigt haben. Sie können Ihr Ungeborenes aber auch bereits vor der Geburt anmelden. Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, müssen Sie nur noch den Namen und das Geburtsdatum mitteilen. Der Vorteil ist: Die meisten Zusatzversicherungen können vor der Geburt ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Für die Wahl der Grundversicherung gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene. Der Anbieter ist frei wählbar und kann immer zu Ende des Kalenderjahrs gewechselt werden. Ein Vergleich lohnt sich auch hier, denn die Leistungen der Grundversicherung sind zwar bei allen Kassen identisch. Die Prämien unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich.

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2. Vergessen Sie das Invaliditätsrisiko nicht

Aufgepasst: Eine Invalidität Ihres Kindes kann sehr teuer werden. Die gesetzliche Invalidenversicherung deckt nur das Existenzminimum ab und das auch erst ab dem 18. Altersjahr. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann darum sinnvoll sein. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema schon vor dem Geburtstermin und prüfen Sie unbedingt, ob das Produkt auch die Folgen von krankheitsbedingter Invalidität deckt. Invalidität durch Krankheit ist viel häufiger als Invalidität durch Unfall.

3. Minimieren Sie die Vorsorgelücke

Ein Wechsel auf eine Teilzeitbeschäftigung schenkt Ihnen zwar mehr Zeit und lässt sich aktuell oft auch finanziell verkraften – aber Vorsicht: Das hat direkte Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge. Durch Teilzeitbeschäftigung wird das Altersguthaben kleiner, die Pension ebenfalls. Mit dem Comparis-Vorsorgerechner können Sie berechnen, ob Ihnen eine Vorsorgelücke droht und wie gross diese ist.

Doch Sie können diese Einbussen abwenden. Der Einkauf in die Pensionskasse ist eine Möglichkeit. Den Betrag können Sie jeweils zu 100 Prozent in der Steuererklärung geltend machen.

Eine weitere Option ist die Säule 3a. Mit dieser sparen Sie nicht nur fürs Alter, sondern können sich auch gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod absichern.

Wenn Sie oder Ihr Partner sich ganz aus dem Berufsleben zurückziehen, wiegen die Folgen noch schwerer. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zahlt nur die 1. Säule Leistungen aus, zum Beispiel in Form der AHV- und der IV-Rente. Abgemildert wird das nur durch ein allenfalls vorhandenes Freizügigkeitskapital der 2. Säule, das beim Rückzug aus dem Erwerbsleben hinterlegt wurde.

Der Wiedereinstieg ins Berufsleben lohnt sich in Bezug auf die Altersvorsorge in jedem Fall. Das bestehende Freizügigkeitskapital wird dann in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen. Jetzt empfiehlt es sich, die Versicherungssituation zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

4. Klären Sie die finanzielle Situation für den Mutterschaftsurlaub

Sind Sie zum Zeitpunkt der Geburt angestellt? Dann wirkt sich der Mutterschaftsurlaub nicht auf Ihre berufliche Vorsorge aus. Sie erhalten über die Erwerbsersatzordnung (EO) respektive die Mutterschaftsentschädigung (MSE) einen Lohnersatz. Daneben sind Sie weiter über die 2. Säule versichert und können mit Leistungen aus der Pensionskasse rechnen. Kinder sind über die AHV/IV und die Pensionskasse ihrer Eltern mitversichert.

Wollen Sie länger unbezahlten Mutterschaftsurlaub machen? Dann müssen Sie Vorkehrungen treffen. Bei einem längeren unbezahlten Urlaub bzw. einer Kündigung müssen Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihres Kantons als nicht erwerbstätig melden, um eine AHV-Beitragslücke zu vermeiden. Fragen Sie zudem Ihren Arbeitgeber oder seine Pensionskasse, ob Sie auch während Ihres unbezahlten Urlaubs weiter bei der Pensionskasse bleiben können. So bleibt der Risikoschutz erhalten. Und beachten Sie: Ohne Erwerbseinkommen können Sie keine Beiträge in die Säule 3a leisten.

Kompetente Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Vorsorge erhalten Sie bei Optimatis, einem Partnerunternehmen von Comparis. Die Versicherungsspezialisten übernehmen für Sie das Vergleichen und Verwalten Ihrer Versicherungen, beraten Sie unabhängig und kostenlos, holen Offerten für Sie ein und informieren Sie gemäss Ihren Wünschen über Optimierungsmöglichkeiten.

5. Schützen Sie Ihre Familie vor unvorhergesehenen Ereignissen

Als Familie verändert sich die Verteilung der Arbeit. Einer der beiden Elternteile wechselt oft auf eine Teilzeitbeschäftigung oder gibt die Berufstätigkeit zugunsten der Familienarbeit ganz auf. Sie sollten vorsorgen für den Fall, dass der erwerbstätige Teil Ihrer Familie durch Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall wegfällt.

Vorsorge für Ehepaare

Bei Ehepaaren sind die Hinterbliebenen – also Ehepartnerin/Ehepartner und Kinder – im Fall des Todes des erwerbstätigen Partners abgesichert. Über die AHV bekommen hinterbliebene Partner eine Hinterlassenenrente, Kinder eine Invaliden- oder Waisenrente. Zudem erhalten sie Leistungen aus der Pensionskasse der verstorbenen Person in Form einer Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung.

Vorsorge für unverheiratete Paare

Für Konkubinatspaare ist die Situation komplizierter. Die AHV kennt nur Leistungen für hinterbliebene verheiratete Partner. Den Pensionskassen ist es selbst überlassen, ob sie Lebenspartnern und gemeinsamen Kindern eine Rente oder ein Todesfallkapital anbieten. Klären Sie also frühzeitig den finanziellen Bedarf der Familie und wie dieser gedeckt werden kann, falls einem Partner etwas zustösst. Denken Sie auch daran, dass veränderte Lebensumstände oft finanzielle Folgen haben, zum Beispiel wenn fortan externe Kinderbetreuung finanziert werden muss.

Vorsorge für Alleinerziehende

Sind Sie alleinerziehend? Dann ist es oft noch schwieriger, gut versichert zu sein und Kapital für das Alter anzusparen. Mehr Sicherheit schaffen können Sie sich mit einem detaillierten Vorsorgesparplan. Er definiert die Art der Anlage und die Höhe der nötigen Investition. Darin werden aber auch Risiken wie Invalidität oder Tod berücksichtigt.

Vorsorgeberatung für Familien

Das Thema Altersvorsorge ist komplex. Oft fehlt die Zeit, sich in alle Details zu vertiefen. Sie können sich von unserem Partnerservice Optimatis beraten lassen. Unsere Experten haben die Informationen, die Sie unter Umständen erst aufwändig suchen müssten. Profitieren Sie von unserem Expertenwissen bei einer unverbindlichen Beratung.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 24.09.2020

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