Parkschaden am Auto: Was muss ich tun und welche Versicherung bezahlt?

Der Schreck nach dem Einkauf ist gross: Kratzer und Beulen an der Autotür. Doch keine Sorge: Ihre Versicherung deckt den Parkschaden am eigenen Auto. Oder doch nicht? Comparis erklärt, was Sie tun müssen.

Autor Adi Kolecic Foto
Adi Kolecic

31.01.2024

Parkschaden am Auto

iStockphoto / Albina Gavrilovic

1.Was ist ein Parkschaden?
2.Parkschaden – was tun?
3.Ist eine Parkschadenversicherung sinnvoll?
4.Brauche ich für die Parkschadendeckung eine Vollkasko?
5.Wer bezahlt den Parkschaden?

1. Was ist ein Parkschaden?

Nicht alle Schäden an parkierten Fahrzeugen sind Parkschäden im Sinn der Versicherung. Entscheidend ist, wer den Schaden verursacht:

  • Beschädigt eine unbekannte Person Ihr parkiertes Auto, handelt es sich um einen Parkschaden. Hier greift – falls vorhanden – die Parkschadenversicherung.

  • Ist die Täterschaft bekannt, kommt die Haftpflichtversicherung der verursachenden Person für den Schaden auf.

  • Haben Sie am eigenen Auto den Schaden selbst verursacht, kommt – falls vorhanden – die Vollkaskoversicherung zum Zug. Versicherungstechnisch handelt es sich dann um eine Kollision.

Was kostet eine Parkschadenversicherung?

Hier bietet jede Versicherung andere Modelle an. Es gibt grosse Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der versicherten Schäden pro Jahr und auf den versicherten Maximalbetrag pro Schaden. Entsprechend unterschiedlich hoch sind die Prämien.

Autoversicherung berechnen

Beispiel für einen Parkschaden, der gedeckt ist: Sie haben ein Auto in der blauen Zone parkiert und gehen einkaufen. Nach dem Shopping kehren Sie zu Ihrem Fahrzeug zurück und bemerken einen neuen Kratzer an der Tür. Von der Täterschaft fehlt jede Spur. Haben Sie eine Parkschadenversicherung, übernimmt sie die Kosten – abzüglich eines allfälligen Selbstbehalts.

2. Parkschaden – was tun?

Melden Sie den Parkschaden schnellstmöglich. In manchen Fällen verlangen die Versicherungen bei der Parkschaden-Meldung in der Schweiz einen Polizeirapport. Wen Sie zuerst kontaktieren, hängt vom Unfallhergang ab:

Wer hat den Schaden verursacht? Schaden an fremdem Auto
Wen muss ich kontaktieren? Hängt vom Schadensverursacher ab:
  • Bekannte Drittperson: Verursacherin oder Verursacher
  • Unbekannte Drittperson: Parkschadenversicherung
  • Sie selber: Kaskoversicherung
Besitzer des Fahrzeugs, eigene Haftpflichtversicherung, ggf. Polizei

Parkschaden an fremdem Fahrzeug verursacht – was tun?

  • Warten Sie auf die Besitzerin oder den Besitzer des Autos und füllen Sie gemeinsam das Unfallprotokoll aus.

  • Verständigen Sie die Polizei, wenn die Halterin oder der Halter des Autos nicht auffindbar ist. Sonst machen Sie sich strafbar.

3. Ist eine Parkschadenversicherung sinnvoll?

Eine Parkschadenversicherung kann sich vor allem für Besitzerinnen und Besitzer von Neuwagen lohnen. Stellen Sie zudem Ihr Auto oft im öffentlichen Raum ab, ist die Parkschadenversicherung erst recht eine prüfenswerte Option. Einige Versicherungen bieten die Versicherungsoption «Parkschaden» allerdings nur für Fahrzeuge an, die jünger als vier oder fünf Jahre sind.

Kommt die Vollkasko für Parkschäden auf?

Sie haben eine Vollkaskoversicherung ohne Parkschaden-Zusatz? Je nach Versicherung sind fremdverursachte Parkschäden bereits durch die Vollkasko gedeckt. Prüfen Sie in den Versicherungsbestimmungen Ihrer Vollkasko, was in Ihrem Vertrag gilt.

Versicherungstechnisch handelt es sich dann allerdings um ein Vollkasko-Ereignis. Im Schadensfall müssen Sie in der Regel den regulären Selbstbehalt bezahlen. Zudem droht bei Vollkaskoschäden je nach Versicherungsmodell ein Bonusverlust.

4. Brauche ich für die Parkschadendeckung eine Vollkasko?

Viele Anbieter versichern Parkschäden in Verbindung mit einer Vollkaskodeckung. Dazu müssen Sie die Zusatzoption «Parkschäden» wählen. Gewisse Versicherungen offerieren auch bei Teilkasko den Parkschaden-Zusatz.

Autoversicherungen vergleichen

Die Versicherungskosten variieren teils stark. Das gilt für die Vollkaskoversicherung und den Parkschaden-Zusatz gleichermassen. Ein Vergleich kann sich darum lohnen.

5. Wer bezahlt den Parkschaden?

Haben Sie an einem fremden parkierten Auto einen Schaden verursacht? Dann übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung.

Ist dabei auch an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden, zahlt – falls vorhanden – die Vollkaskoversicherung. Dabei wird in der Regel ein Selbstbehalt fällig.

Hat eine unbekannte Person ihr parkiertes Auto beschädigt? Hier übernimmt – falls vorhanden – die Parkschadenversicherung die Reparaturkosten.

Über die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zahlen Sie jährlich in einen nationalen Garantiefonds ein. Diesem sind Sie automatisch angeschlossen. Der Fonds übernimmt nach Abzug eines Selbstbehalts von 1'000 Franken die Kosten von Schäden, die durch unbekannte Fahrzeuge verursacht wurden. Aber Achtung: Der Fonds greift nur, wenn keine andere Versicherung den Schaden deckt. Vandalismus, wie eine zerkratzte Karosserie oder zerschlagene Scheiben, fällt nicht darunter. Voraussetzung für den Bezug vom Garantiefonds ist ein Polizeirapport.

Telefon Nationaler Garantiefonds Schweiz: 0800 831 831

Vandalismus am Auto bzw. mutwillige Beschädigungen sind von der Parkschadenversicherung ausgeschlossen. Hier greift stattdessen die Teilkaskoversicherung. Doch aufgepasst: Die meisten Versicherungen schliessen Ereignisse wie Krawalle oder Aufstände aus.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 29.07.2019

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