Schaden

Wie verhalte ich mich bei einem Autounfall?

Was tun bei einem Autounfall in der Schweiz? Lesen Sie, wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten und was Sie in Bezug auf die Schadensmeldung beachten sollten.

Autor Adi Kolecic Foto
Adi Kolecic

16.06.2023

Autounfall

iStock / tommaso79

1.Sofortmassnahmen bei Sach- und Personenschaden
2.Spezialfall Wildunfall
3.Unfall richtig protokollieren
4.Autounfall der Versicherung melden

1. Sofortmassnahmen bei Sach- und Personenschaden

Überblick verschaffen

Halten Sie an. Schalten Sie Warnblinker und Abblendlicht ein und schauen Sie sich um:

  • Wie viele Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt?

  • Gibt es Verletzte?

  • Besteht Brand- oder Explosionsgefahr? 

Wichtig: Befinden Sie sich auf einer Autobahn? Dann lenken Sie das Auto wenn möglich auf den Pannenstreifen.

Unfallstelle sichern

Ziehen Sie eine Leuchtweste an und sichern Sie die Unfallstelle. Stellen Sie Ihr Pannendreieck mindestens 50 Meter vor der Unfallstelle auf – bei schnell befahrenen Strassen in mindestens 100 Metern Entfernung. Passen Sie auf, dass Sie dabei gut geschützt sind.

Erste Hilfe leisten

Bringen Sie Verletzte aus der Gefahrenzone und leisten Sie erste Hilfe. Lassen Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle unverändert. Achten Sie dabei immer auf Ihre eigene Sicherheit.

Rettungsdienste informieren

Rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst (144) und die Feuerwehr (118). Im Fall von Verletzten informieren Sie in jedem Fall die Polizei (117). Sie kümmert sich um die Rapportierung des Unfallhergangs.

Verletzte betreuen

Betreuen Sie verletzte Personen und halten Sie diese bei Bewusstsein. Beobachten Sie sie genau und unterhalten Sie sich mit ihnen.

Nachdem die Rettungskräfte eingetroffen sind und die Unfallstelle gesichert ist, können Sie sich um die weiteren Schritte kümmern. Nicht vergessen: Melden Sie den Unfall Ihrer Autoversicherung.

Ein Versicherungswechsel ist möglich

Sind Sie mit der Schadensabwicklung unzufrieden? Wollen Sie die gesetzliche Haftpflichtversicherung wechseln oder ganz einfach Prämien sparen?

Nach einem Schadensfall können Sie Ihre Versicherung kündigen und eine neue abschliessen. Ein Vergleich verschiedener Anbeieter lohnt sich in jedem Fall.

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2. Spezialfall Wildunfall

Im Strassenverkehrsrecht gelten Tiere allgemein als «Sache». Wie bei jedem Sachschaden müssen Sie Geschädigte – etwa den Besitzer der Katze – benachrichtigen. Bei einer Kollision mit einem Wildtier informieren Sie den kantonalen Wildhüter.

3. Unfall richtig protokollieren

  1. Unfallstelle dokumentieren: Bewegen Sie die beteiligten Fahrzeuge (wenn möglich) nicht. Ausnahme: Bei einem Autounfall auf der Autobahn oder einem Unfall mit Totalschaden sollten die Fahrzeuge sofort auf den Pannenstreifen. Fotografieren Sie die Unfallstelle und die beschädigten Fahrzeuge möglichst von allen Seiten.

  2. Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen: Ein Unfallprotokoll ist in der Schweiz nicht obligatorisch – aber empfehlenswert. Halten Sie Namen und Adressen von Zeugen fest und wählen Sie verständliche Formulierungen. Tipp: Füllen Sie das Protokoll so weit wie möglich schon zu Hause aus.

  3. Bei unklarer Schuldfrage Polizei beiziehen: Sind Sie sich über den Unfallhergang nicht einig? Dann rufen Sie die Polizei. Mit einem Polizeirapport erleichtern Sie der Versicherung die Klärung der Schuldfrage. Das ist auch für die gegnerische Haftpflichtversicherung wichtig.

Comparis-Tipp: Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt bei einem Unfall nur den entstandenen Schaden an Drittpersonen und deren Fahrzeugen. Haben Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, sind auch Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt. 

4. Autounfall der Versicherung melden

Hatten Sie einen Unfall ohne ersichtlichen Schaden? Dann lassen Sie das Fahrzeug am besten von einer Fachperson prüfen. Allfällige Schäden melden Sie der Versicherung.  

Bei mehreren Beteiligten muss im Normalfall die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher den Schaden der Versicherung melden. Die Versicherung setzt sich mit der Versicherung der anderen Partei in Verbindung. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier: Unfallschaden melden.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.04.2020

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