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Rechtsschutz für Hauseigentümer
Bereich Schadenersatz: Wenn die Haftpflichtversicherung eines Dritten (oder wenn ein haftpflichtiger Dritter) nicht zahlen will. Ein Lastwagen beschädigt das Garagentor, seine Autoversicherung will aber die Reparatur nicht zahlen.
Arbeitsvertrag: Streitigkeiten des Versicherten mit Angestellten, die er zum Unterhalt, zur Wartung oder Verwaltung des versicherten Gebäudes eingestellt hat (zum Beispiel den Gärtner, den Hausmeister usw.).
Eigene Versicherungen: Ihre Gebäudeversicherung findet, dass es nicht in ihrer Verantwortung liegt, Ihnen die Kosten eines Wasserschadens zurückzuzahlen.
Werkvertrag / Auftrag: Streitigkeiten des Versicherungsnehmers aus einem Werkvertrag, welcher sich auf das versicherte Gebäude bezieht, sofern für die Arbeiten keine offizielle Bewilligung erforderlich ist oder sie eine Gesamtbausumme von CHF 100'000 nicht überschreiten.
Nachbarliche Streitigkeiten: zum Beispiel ein Streit mit dem Nachbarn, wenn sein Haus Ihre Aussicht versperrt. Dieser Teil des Privatrechtsschutzes ist allerdings je nach Versicherung unterschiedlich geregelt. Gewisse Versicherungen schränken den Deckungsbetrag beim Nachbarrecht ein oder bezahlen nur eine einmalige Beratung durch einen Anwalt in einer bestimmten Höhe.
Eigentums- und Sachenrechte: Streitigkeiten um Eigentum und eingeschränkte Nutzungsrechte, insbesondere in Bezug auf im Grundbuch eingetragene aktive und passive Dienstbarkeiten sowie Grundlasten und Grenzstreitigkeiten.
Vermietung: Streitigkeiten mit dem Mieter. Dieser Teil des Privatrechtsschutzes ist ebenfalls unterschiedlich gedeckt. Teilweise ist der Vermieterschutz auch als zusätzliche Option mitversicherbar.
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