Eine Todesfallversicherung kann sowohl im Rahmen der Säule 3a wie auch der Säule 3b abgeschlossen werden. Säule 3a: Die Säule 3a ist eine private, persönliche Altersvorsorge. Es bestehen gesetzliche Bestimmungen darüber, wann eine Auszahlung vorgenommen und wer als Begünstigter eingetragen werden kann. Ausserdem geniesst die gebundene Vorsorge gegenüber der freien Vorsorge steuerliche Vorteile. Bei den direkten Steuern an Bund, Kantone und Gemeinden können Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende ihre Einzahlungen in die gebundene Vorsorge bis zu den gesetzlich vorgesehenen Höchstbeträgen von ihrem steuerlichen Einkommen abziehen. Einzahlungen in die gebundene Vorsorge können längstens bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters geleistet werden, vorausgesetzt, Sie erbringen den Nachweis, dass Sie weiterhin erwerbstätig sind. Wer als Begünstigter eingesetzt werden kann kann, regelt die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). Bezugsberechtigt sind zuerst der Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, dann die direkten Nachkommen (oder gleichgestellte Personen bzw. Lebenspartner). Danach kann die Reihenfolge der übrigen gesetzlichen Erben (Eltern, Geschwister, übrige Erben) bestimmt werden. Die Besteuerung findet bei Auszahlung zu einem reduzierten Steuersatz statt. Der Steuersatz ist je nach Kanton unterschiedlich.
Säule 3b: In der Säule 3b können die Versicherungsprämien im Rahmen des Pauschalabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich steht das Kapital der freien Vorsorge im Notfall schnell zur Verfügung. Bei der Auszahlung der Versicherungssumme fallen jedoch Einkommenssteuern in Höhe von 10% bis 15% an. Sind Ehegatte oder Kinder die Begünstigten, kann diese Steuer unter Umständen vermieden werden. Wird ausdrücklich keine Begünstigung gewünscht und ist dies auch laut AVB und anderen Versicherungsbedingungen zulässig, fliesst die Versicherungsleistung in die Erbmasse und geht in den meisten Kantonen steuerfrei an die Erben.
Bei Tod als Folge einer Krankheit: Den behandelnden Arzt benachrichtigen; wenn dieser nicht erreichbar ist, den Hausarzt; ist auch dieser abwesend, den Notfallarzt. Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt eine Todesbescheinigung aus. Bei Tod durch einen Unfall / Auffindung einer verstorbenen Person: Polizei zur Abklärung des Unfallherganges beiziehen. Dies gilt für alle Unfälle (Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- und andere Unfälle). Tod im Spital: Die Spital-, Klinik- oder Heimverwaltung erledigt die nötigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen. Die Versicherungsgesellschaft umgehend über den Tod informieren.
Die Risikolebensversicherung für den Todesfall schützt die Hinterbliebenen vor finanziellen Forderungen. Vor allem bei grossen Investitionen wie der Kauf von Immobilien wird die Finanzierung oft über Hypothekardarlehen oder Kredite getätigt, welche nach dem Tod der versicherten Person für die Nachkommen mit grossen finanziellen Belastungen verbunden sein können.
Familien: Finanzielle Probleme können beim Tod des Hauptverdieners durch eine Risikolebensversicherung aufgefangen werden. Als Faustformel für die Höhe einer Risikolebensversicherung gilt: Fünf Bruttojahresgehälter plus eventuell vorhandene Schulden. Kreditnehmer: Im Fall, dass Hypotheken für Immobilien laufen, können mit der Risikolebensversicherung die laufenden Zinszahlungen sowie die geplante Tilgung der Hypothek abgesichert werden. Je nach Art des Kredites können Produkte mit fallender oder konstanter Versicherungssumme in Betracht gezogen werden. Die kluge Wahl des Versicherungsprodukts eröffnet ein grosses Sparpotenzial. Bei fallender Versicherungssumme ergeben sich wesentlich kleinere Prämienkosten. Auch Geschäftspartner können sich durch eine Risikolebensversicherung gegenseitig absichern. Aber auch für Unternehmer, Teilhaber und Schlüsselkräfte kann eine Risikoabsicherung vorteilhaft sein – besonders wenn man an die wirtschaftlichen Folgen ihres Ausfalls denkt.
Höhe der Versicherungssumme: Soll die Familie für den Fall abgesichert werden, dass der Hauptverdiener ausfällt, sollte die Versicherungssumme etwa das Drei- bis Fünffache des Jahresgehalts des Hauptversorgers betragen. Bei der Absicherung von Krediten kann die Kredithöhe als Massstab dienen. Hier ist unter Umständen eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme am besten geeignet. Deckungsumfang: Sind alle Risiken gedeckt? Gibt es Situationen (zum Beispiel Auslandsaufenthalte), in denen die Versicherungsdeckung nicht gewährleistet ist? Unterschiede in der Risikoklassifizierung: Die Anbieter unterscheiden sich stark in der Einstufung der Tätigkeiten und der persönlichen Lebensumstände der versicherten Person. Sind Sie zum Beispiel Raucher, zahlen Sie einen Risikoaufschlag. Dieser wird von jeder Versicherungsgesellschaft gesondert festgelegt. Flexibilität: Lebensversicherungen decken häufig bloss das reine Todesfallrisiko ab. Dies geschieht zum Beispiel bei der Aufnahme einer Hypothek beim Immobilienerwerb. Da Lebensversicherungen langfristig angelegt sind, ist Flexibilität ein wichtiger Faktor. Über die Jahre kann sich das Bedürfnis nach einer reinen Risikolebensversicherung bis hin zu einer Lebensversicherung mit Sparanteilen entwickeln. Einige Anbieter unterstützen die entsprechende Umwandlung der Versicherungspolice ohne den Verlust der bisher erbrachten Prämie (in Form des Deckungskapitals). Achten Sie beim Vertragsabschluss auf die Flexibilität der Police in Form von Umwandlung oder Rückkauf. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Produktseiten im Lebensversicherungsvergleich von comparis.ch.