Komplementärmedizin-Liste (KML)

Diese Liste ist Bestandteil der Liste der pharmazeutischen Präparate zulasten der Versicherten (LPPV). Produkte auf der Komplementärmedizin-Liste werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Zusatzversicherungen können sie aber übernehmen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) steht, ob dies bei einer bestimmten Zusatzversicherung der Fall ist.

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