Diese Liste ist Bestandteil der Liste der pharmazeutischen Präparate zulasten
der Versicherten (LPPV). Produkte auf der Komplementärmedizin-Liste werden
nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen.
Zusatzversicherungen können sie aber übernehmen. In den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) steht, ob dies bei einer bestimmten
Zusatzversicherung der Fall ist.