Grundversicherung
Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.
Für eine Kündigung per 30. Juni muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 31. März resp. bis zum letzten Arbeitstag im März bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Das gilt nur für Versicherte mit einer Franchise von 300 Franken (Kinder: 0 Franken) und einer Standard-Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie z.B. HMO oder Telmed). In allen anderen Fällen ist ein Wechsel zu einer neuen Krankenkasse jeweils erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich.
Versicherte, deren Prämien trotzdem auf Mitte Jahr aufschlagen, müssen von ihrer Krankenkasse bis Ende April informiert werden. Sie können in diesem Fall bis Ende Mai den Vertrag kündigen und per 1. Juli zu einer anderen Kasse wechseln.
Wenn Sie bei der bisherigen Krankenkasse eine Bonusversicherung abgeschlossen haben:
Diese Versicherungen können erst fünf Jahre nach Abschluss auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Bei angekündigter Prämienerhöhung gilt die verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, allerdings geht die 5-jährige Vertragsdauer dieser Regelung vor.
Achtung: Ausstehende Monatsprämien können dazu führen, dass Ihnen ein Krankenkassenwechsel verweigert wird.
Hier klicken für das vorbereitete Kündigungsschreiben: Grundversicherung (Word).
Zusatzversicherung
Kündigungsfristen bei einer Prämienerhöhung:
Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen (z.B. ab Mitteilung ein Monat oder bis Ende Jahr). Bei einer Prämienerhöhung infolge eines Wechsels in eine höhere Altersgruppe ist eine Kündigung ebenfalls möglich.
Kündigungsfristen bei einer unveränderten Prämie:
Die Kündigungsfristen und die Mindestvertragsdauer in den Zusatzversicherungen varieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Eine Auflistung der Kündigungsfristen finden Sie hier.
Klicken Sie auf den Link für das vorbereitete Kündigungsschreiben: Zusatzversicherung (Word).
Tipps:
- Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Ansonsten wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen.
- Die Krankenkassen können bei Anträgen auf Zusatzversicherungen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie den Antragssteller in gesundheitlicher Hinsicht als ungünstiges Risiko beurteilen. Dies bedeutet für den Versicherten, dass er keinen Anspruch auf Leistungen für die Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit hat.
- Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig. Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.