Wissenswertes zum Kassenwechsel

Grundversicherung


Kündigungsfristen für den Kassenwechsel

Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.

Für eine Kündigung per 30. Juni muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 31. März resp. bis zum letzten Arbeitstag im März bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Das gilt nur für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300 (Kinder: CHF 0) und einer Standard-Grundversicherung (keine alternativen Versicherungsmodelle wie z.B. HMO oder Telmed). In allen anderen Fällen ist ein Wechsel zu einer neuen Krankenkasse jeweils erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich.

Versicherte, deren Prämien trotzdem auf Mitte Jahr aufschlagen, müssen von der Krankenkasse bis Ende April informiert werden. Sie können in diesem Fall bis Ende Mai den Vertrag kündigen und per 1. Juli zu einer anderen Kasse wechseln.

Hier klicken für das vorbereitete Kündigungsschreiben:
Grundversicherung (Word).
Achtung: Ausstehende Monatsprämien können dazu führen, dass Ihnen ein Krankenkassenwechsel verweigert wird. 

Wenn Sie bei der bisherigen Krankenkasse eine Bonusversicherung abgeschlossen haben:
Diese Versicherungen können erst fünf Jahre nach Abschluss auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Bei angekündigter Prämienerhöhung gilt die verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, allerdings geht die 5-jährige Vertragsdauer dieser Regelung vor.



Zusatzversicherung


Kündigungsfrist für den Kassenwechsel

Bei einer Prämienerhöhung: Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen (z.B. ab Mitteilung ein Monat oder bis Ende Jahr).

Hinweis: Bei einer Prämienerhöhung infolge eines Wechsels in eine höhere Altersgruppe ist eine Kündigung ebenfalls möglich.

Bei einer unveränderten Prämie: Die Kündigungsfristen sind in untenstehender Tabelle aufgeführt.

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Zusatzversicherung (Word).

Tipps:

  • Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Ansonsten wird empfohlen, nur die Grundversicherung zu kündigen.

    Die Krankenkassen können bei Anträgen auf Zusatzversicherungen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie den Antragssteller in gesundheitlicher Hinsicht als ungünstiges Risiko beurteilen. Dies bedeutet für den Versicherten, dass er keinen Anspruch auf Leistungen für die Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit hat.

  • Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig.

    Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.

 



Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen, wenn keine Prämienerhöhung erfolgt ist:


Krankenkasse Mindestvertragsdauer Kündigungsfrist
Aerosana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Agrisano 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Aquilana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Assura 5 Jahre 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Atupri 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Avanex 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Concordia 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
CSS 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Eidgenössische 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Galenos 6 Monate 3 Monate, auf Ende Juni oder Ende Kalenderjahr
Groupe Mutuel 5 Jahre 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Helsana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Hotela k.A. 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Innova 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Intras 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KK Malters 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KK Reg. Goms 3 Jahre 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KK Cervino 1 Jahr 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KLuG 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Kolping 1-2 Jahre, je nach Produkt 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
KPT / CPT 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Maxi.ch 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Moove Sympany 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
ÖKK 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Panorama 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Philos 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Progrès 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Provita 1 Jahr 1 Monat, auf Ende Kalenderjahr
Rhenusana (BKK Heerbrugg) 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sanitas 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sansan 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sodalis 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Sumiswalder KK 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Supra 5 Jahre 6 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Swica 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Visana 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Vivao Sympany 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Wincare 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
Xundheit 1 Jahr 3 Monate, auf Ende Kalenderjahr
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