Alternativmedizin - Krankenversicherung 2012

Unter Alternativmedizin, auch Komplementärmedizin genannt, fallen Behandlungen und Therapien, die nicht zur Schulmedizin gehören. Sie können von Ärzten oder Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Naturheilpraktiker gehören nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern nach KVG. Für Arzneimittel auf der Komplementärmedizin-Liste (KML) gibt es ergänzende Zusatzversicherungen.

 

Neuerungen in der obligatorischen Krankenversicherung 2012

Am 17. Mai 2009 hat das Stimmvolk entschieden, die Komplementärmedizin in der obligatorischen Krankenversicherung besser zu berücksichtigen. Von 2012 bis 2017 werden fünf Heilmethoden (anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin) unter bestimmten Bedingungen vergütet. Bezahlt werden Leistungen von Ärztinnen und Ärzten, welche über eine entsprechende Weiterbildung für die genannten Therapiemethoden verfügen.

In dieser Übergangsphase wird geklärt, ob sie die gesetzlichen Kriterien von Wirksamkeit, Zwangsmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Dies ist für die definitive Aufnahme der fünf Heilmethoden in der obligatorischen Krankenversicherung entscheidend.

 

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