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Import (Einfuhr- und Zollbestimmungen): Wenn Sie Ihr Fahrzeug länger als
6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz besitzen, können Sie es mit der gleichen Bescheinigung,
die Sie auch für Ihre persönlichen Gegenstände benötigen, in die Schweiz einführen.
Besitzen Sie Ihr Fahrzeug weniger als 6 Monate, gilt es als Neuwagen und Sie
dürfen es nicht als Umzugsgut verzollen. mehr
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Anmeldung: Die Zulassungsfrist beträgt 12 Monate für Fahrzeuge, die als Umzugsgut
eingeführt und 1 Monat für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden. Vor Ablauf
dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Autokennzeichen fahren,
wenn die Papiere und Versicherungen gültig sind. mehr
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Kfz-Versicherung: Alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge müssen über
eine Haftpflichtversicherung verfügen. mehr
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Führerschein: Ihr ausländischer Führerschein ist während der ersten 12 Monate in der Schweiz gültig. Während dieser Zeit können Sie Ihren ausländischen Führerschein beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder auf der Einwohnerkontrolle gegen einen schweizerischen Fahrausweis tauschen. Nach dieser Zeit ist ein schweizerischer Fahrausweis obligatorisch. mehr
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Fahren in der Schweiz: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz betragen
auf der Autobahn 120 km/h, ausserorts 80 km/h, innerorts 50 oder 60 km/h und in
Wohnquartieren 30 km/h. mehr |
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Kfz-Versicherung – Prämienvergleich
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Über Fahrzeugmarke |
Vergleich über Marke |
| Individuelle Prämienberechnung bei allen Versicherungen mit Online-Angeboten. |
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Über Kontrollschild |
Vergleich über Kontrollschild |
| Für alle, die bereits ein Schweizer Nummernschild besitzen. |
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Tipps & Informationen
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Viel Wissenswertes rund um die Autoversicherung
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Ratgeber über Autoversicherungen zum Download
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Stellen Sie Fragen und diskutieren Sie mit.
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