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Fahrzeug/Kfz – Import, Zulassung und Versicherung Ihres Fahrzeugs


 

Das Wichtigste in Kürze

Import (Einfuhr- und Zollbestimmungen): Wenn Sie Ihr Fahrzeug länger als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz besitzen, können Sie es mit der gleichen Bescheinigung, die Sie auch für Ihre persönlichen Gegenstände benötigen, in die Schweiz einführen. Besitzen Sie Ihr Fahrzeug weniger als 6 Monate, gilt es als Neuwagen und Sie dürfen es nicht als Umzugsgut verzollen. mehr
Anmeldung: Die Zulassungsfrist beträgt 12 Monate für Fahrzeuge, die als Umzugsgut eingeführt und 1 Monat für Fahrzeuge, die als Neuwagen eingeführt wurden. Vor Ablauf dieser Frist dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit den ausländischen Autokennzeichen fahren, wenn die Papiere und Versicherungen gültig sind. mehr
Kfz-Versicherung: Alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen. mehr
Führerschein: Ihr ausländischer Führerschein ist während der ersten 12 Monate in der Schweiz gültig. Während dieser Zeit können Sie Ihren ausländischen Führerschein beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder auf der Einwohnerkontrolle gegen einen schweizerischen Fahrausweis tauschen. Nach dieser Zeit ist ein schweizerischer Fahrausweis obligatorisch. mehr
Fahren in der Schweiz: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz betragen auf der Autobahn 120 km/h, ausserorts 80 km/h, innerorts 50 oder 60 km/h und in Wohnquartieren 30 km/h. mehr
 

Kfz-Versicherung – Prämienvergleich

 

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