Gleiche Fahrzeuge haben in verschiedenen Ländern unterschiedliche Preise. Die Hersteller nutzen die Kaufkraft der Kunden im jeweiligen Land aus, ausserdem beeinflussen der Wechselkurs und die Steuern den Kaufpreis von Fahrzeugen.
Anstatt das gewünschte Auto über eine Garage (die das Fahrzeug über den offiziellen Importeur bezieht) zu kaufen, kann es auch direkt im Ausland erworben werden (=Direktimport). Gemäss Touring Club der Schweiz (TCS) lohnt sich ein solcher Direktimport erst ab einer Preisdifferenz von mindestens CHF 3000. Häufig sind die importierten Fahrzeuge aus dem Ausland auf den Durchschnittsgeschmack zugeschnitten, der Kunde kann daher keine Sonderwünsche anbringen. Auch ist ein Gebrauchtwageneintausch bei einem Auslandkauf nicht möglich.
Fahrzeuge können entweder aus Europa oder aus den USA eingeführt werden. Folgende Unterschiede sind dabei zu beachten:
Preisvergleich: Ein Preisvergleich gestaltet sich in den USA sehr schwierig, da es keine einheitliche Preispolitik gibt, oftmals Gebühren draufgeschlagen werden oder die Wertunterschiede der verschiedenen Optionen kaum fassbar sind. In Europa dagegen ist ein Vergleich wesentlich einfacher, da sogar die europäische Kommission einen solchen Vergleich unterstützt („car price report“).
Umrüstung: Seit die Schweiz die EU-Vorschriften betreffend Fahrzeugbau weitgehend übernommen hat, können die meisten EU-Fahrzeuge problemlos importiert und vorgeführt werden. Aus den USA importierte Fahrzeuge müssen meist umgerüstet werden, um in der Schweiz zugelassen zu werden.
Herstellerrestriktionen: Die Hersteller in den USA haben Restriktionen eingeführt, so dass lediglich Gebrauchtwagen an Privatpersonen ohne Wohnsitz in den USA verkauft werden dürfen (Neuwagen hingegen nicht, oder nur ein kleiner Anteil). Eine solche Regelung existiert für Europa nicht.
Garantieleistungen: Die Werksgarantie gilt europaweit jeweils 24 Monate. Bei direktimportierten Wagen muss allerdings meist auf Kulanz, Assistance-Dienstleistungen und auf die Schweiz zugeschnittene Servicepakete verzichtet werden.
Bei der eigenhändigen Einfuhr in die Schweiz muss das Auto unaufgefordert zur Zollbehandlung angemeldet und alle wichtigen Dokumente (Rechnung oder Kaufvertrag mit und ohne Mehrwertsteuer, Fahrzeugausweis, allenfalls EUR-1-Dokument als Ursprungsnachweis) vorgelegt werden. Es braucht auch eine Ausfuhrerklärung, eine Einfuhrdeklaration und der Schweizer Zoll erstellt einen Prüfungsbericht. Beim Fahrzeugimport sind die Zollansätze (CHF 12-15 pro 100 kg), Automobilsteuer (4% des Fahrzeugwertes) und die Mehrwertsteuer (zuzüglich Zoll und Automobilsteuer) zu entrichten. Pro Person und Jahr darf nur ein direktimportiertes Fahrzeug in der Schweiz zugelassen werden.