Es ist erlaubt, parallel mehrere 3.-Säule-Konten zu haben. Da Guthaben von 3.-Säule-Konten nur vollständig ausbezahlt werden, ist es sogar sinnvoll, das Geld auf verschiedene 3.-Säule-Produkte aufzuteilen. Dies bringt mehr Sicherheit in Bezug auf die Vorsorgeträger. Vor allem aber kann man so eine allzu hohe progressive Besteuerung vermeiden, indem man sich die Guthaben in verschiedenen Steuerjahren auszahlen lässt. Der ordentliche
Bezug von Guthaben der Säule 3a ist nämlich bereits fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich.