Navi falsch montiert: Bis zu 500 Franken Busse fällig

Kaum ein Schweizer weiss es: Das Navigerät an der Windschutzscheibe kann einen Autofahrer teuer zu stehen kommen. comparis.ch erkärt, warum.

18.02.2014

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Ein Navigationsgerät wurde an der Windschutzscheibe angebracht.

Thinkstock

1.Busse bei Navi in der Mitte der Windschutzscheibe
2.So steht es im Gesetz
3.So machen Sie den 12-Meter-Sichttest
4.Toleranz der Polizei
5.Navi nicht während der Fahrt bedienen

Diese Regel sorgt für rote Köpfe bei Autofahrern:  Wer das Navigationsgerät an der Windschutzscheibe befestigt, riskiert eine Verzeigung mit saftiger Busse – oder gar den Entzug des Billetts. Je nach Kanton werden Verstösse mehr oder weniger streng geahndet.

Rund 10‘000 Ausweisentzüge wegen unerlaubter Verwendung von Kommunikations- und Multimediaelektronik wie Telefon oder Navigationsgeräte allein im vergangenen Jahr. Und die Zahl steigt laut Bundesamt für Strassen (ASTRA). Schuld daran ist nicht nur alleine das Telefonieren während der Autofahrt. Hinzu kommen Autofahrer, die ihr Navi in der Mitte der Frontscheibe befestigen.

Genau das ist verboten! Der Grund: Das Navi-Gerät behindert dort die Sicht des Autofahrers. 

Busse bei Navi in der Mitte der Windschutzscheibe

Wer von der Polizei erwischt wird, muss sich auf eine Busse von bis zu 500 Franken gefasst machen. Zusätzlich fallen Verwaltungsgebühren an.  So kommen schnell 800 Franken zusammen. Ach ja, die Ausrede, man habe die Vorschrift nicht gekannt, schützt nicht vor Strafe.

So steht es im Gesetz

Der Führer oder die Führerin muss bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. So regelt es das Strassenverkehrsgesetz.

Das Sichtfeld des Autofahrers muss frei sein. Ausnahmen sind ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie die Sonnenblende, der Innenspiegel und die Autobahn-Vignette.

In der Praxis bedeutet das: Der digitale Wegweiser sollte entweder am oberen oder unteren Rand im Winkel von Armaturenbrett und Frontscheibe platziert werden.

So machen Sie den 12-Meter-Sichttest

Wer sicher gehen will, dass sein Navigationsgerät vorschriftsmässig montiert ist, markiert 12 Meter vor dem Auto den Sichtradius, befestigt das Navi an der Frontschutzscheibe und überprüft, ob das Sichtfeld frei ist.

Je nach Automodell kann die Umsetzung dieser Regel schwierig sein. Man denke da beispielsweise an Sportflitzer mit ihren recht kleinen Scheiben. Da bleibt dem Fahrer bloss, auf die Kulanz der Polizei zu hoffen.

Toleranz der Polizei

Montage-Sünden werden nicht in allen Kantonen gleich strikt geahndet. Als besonders tolerant gilt das Wallis. Dort verteilt die Polizei keine Bussen. Stattdessen gibt sie Hinweise zur richtigen Montage des Navigationsgeräts und hilft, das Navi so zu befestigen, dass es die Sicht nicht behindert.

Andernorts, zum Beispiel in Zürich, toleriert die Polizei es, wenn das Navi-Gerät am oberen oder unteren Rand angebracht wird. Zur Begründung heisst es dort: Die digitalen Wegweiser erhöhen die Sicherheit im Strassenverkehr.

Navi nicht während der Fahrt bedienen

Übrigens: Nicht nur die falsche Montage des Geräts ist verboten, sondern auch dessen Bedienung während der Fahrt (vgl. Handy am Steuer)!  Auch verboten sind am Innenspiegel baumelnde Wimpel, Duftbäumchen oder Stofftierchen, weil diese ebenfalls die Sicht des Autofahrers beeinträchtigen – und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

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