Einfuhrbestimmungen in der Schweiz für Alkohol, Fleisch und Tabak

Achtung beim Shoppen hinter der Grenze: Je nach Produkt und Menge werden bei der Einfuhr in die Schweiz Zollgebühren und Mehrwertsteuern fällig. Wann ist die Einfuhr in die Schweiz zollfrei? Und was gilt bei der Mehrwertsteuer? Comparis klärt auf.

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Elena Wetli

07.11.2022

Für die Einfuhr von Lebensmitteln, Alkohol und anderen Genussmitteln gelten bestimmte Zollbestimmungen in der Schweiz.

iStock / mhGrafix

1.Kann ich Zollgebühren online berechnen und bezahlen?
2.Schweizer Einfuhrbestimmungen: Ab wann muss ich Mehrwertsteuern zahlen?
3.Welche Lebensmittel darf ich in die Schweiz einführen?
4.Was gilt bei der Einfuhr von Alkohol und Tabak in die Schweiz?
5.Gibt es weitere Einfuhrbestimmungen?
6.Kein Zöllner an der Grenze: Wie gehe ich vor?
7.Kontaktinformationen von Schweizer Zollstellen

1. Kann ich Zollgebühren online berechnen und bezahlen?

Private können Waren über die offizielle Verzollungs-App Quickzoll anmelden. Die App berechnet aufgrund Ihrer Angaben dann die anfallenden Zollabgaben und Mehrwertsteuern. Bezahlen können Sie direkt in der App per Kreditkarte.

Die Verzollung ist frühestens 48 Stunden vor dem Grenzübertritt möglich. Nach der Verzollung mit Quickzoll dürfen Sie alle Grenzübergänge zur Einreise nutzen. Bestimmte Waren unterliegen Beschränkungen, Bewilligungen oder Verboten. Diese Waren können Sie nicht per App anmelden.

Quickzoll wendet immer den höheren Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent an. Das gilt auch bei Waren, die eigentlich einen reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent hätten. Möchten Sie nur den reduzierten Steuersatz bezahlen, müssen Sie einen besetzten Grenzübergang aufsuchen und dort die Waren anmelden.

2. Schweizer Einfuhrbestimmungen: Ab wann muss ich Mehrwertsteuern zahlen?

Auf Einfuhren über 300 Franken wird eine Mehrwertsteuer von 7,7 oder 2,5 Prozent des Gesamtwerts erhoben. Die Mehrwertsteuern zahlen Sie unabhängig von den Zollgebühren.

Die im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer können Sie sich rückerstatten lassen. Je nach Einkaufsland gelten unterschiedliche Bedingungen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Rückerstattung der Mehrwertsteuern.

Mehrwertsteuer bei Online-Shops im Ausland

Haben Sie Ware in einem ausländischen Online-Shop bestellt? Grundsätzlich sind Sendungen aus dem Ausland zoll- und MWST-pflichtig. Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Zollgebühren Schweiz: Das kosten Pakete aus dem Ausland.

3. Welche Lebensmittel darf ich in die Schweiz einführen?

Gewisse Lebensmittel dürfen Sie zollfrei in die Schweiz einführen. Dazu gehören etwa:

  • Milchprodukte (ausgenommen Butter und Rahm, siehe Tabelle)

  • Eier

  • Gemüse

  • Früchte

  • Getreideprodukte

  • Kartoffelerzeugnisse

Andere Lebensmittel sind mit sogenannten Freimengen begrenzt. Freimengen gibt es etwa bei der Einfuhr von Fleisch. Sobald Sie mehr Fleisch mitnehmen als erlaubt, wird eine Zollabgabe fällig.

Das gleiche Prinzip gilt auch bei der Einfuhr von einigen Milchprodukten in die Schweiz. Die untenstehende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick.

Freimengen und Zollabgaben für Lebensmittel

Waren Freimengen (pro Person und Tag) Zollabgaben
Fleisch (frisch und zubereitet)
Ausnahmen: Wildfleisch, Fisch, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere.
Insgesamt 1 kg Bis 10 kg: CHF 17 / kg
Mehr als 10 kg: CHF 23 / kg
Butter und Rahm (ab 15% Fettgehalt) Insgesamt 1 kg / 1 Liter CHF 16 pro kg / Liter
Öle, Fette, Margarine (zu Speisezwecken) Insgesamt 5 kg / 5 Liter CHF 2 pro kg / Liter

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung, Stand August 2022

Achtung: Der Import von Tierprodukten aus Nicht-EU-Staaten ist in der Regel verboten. Die einzige Ausnahme ist Norwegen. Der Import von Tierprodukten aus Norwegen ist erlaubt.

4. Was gilt bei der Einfuhr von Alkohol und Tabak in die Schweiz?

Die Einfuhr von Alkohol in die Schweiz ist grundsätzlich gestattet. Dasselbe gilt für Tabak. Auch hier gilt: Überschreiten Sie die Freimengen, müssen Sie Zollabgaben bezahlen.

Waren Freimengen (pro Person und Tag) Zollabgaben
Alkoholische Getränke bis 18% Vol.
Info: Getränke bis 0,5% Vol. gelten nicht als alkoholische Getränke.
Insgesamt 5 Liter CHF 2 / Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. Insgesamt 1 Liter CHF 15 / Liter
Zigaretten/Zigarren Insgesamt 250 Stück CHF 0,25 / Stück
Andere Tabakfabrikate Insgesamt 250 g (oder eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse) CHF 0,10 / Gramm

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung, Stand August 2022

Achtung: Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein, um Alkohol und Tabak in die Schweiz einzuführen.

5. Gibt es weitere Einfuhrbestimmungen?

Einige Waren dürfen Sie nicht in die Schweiz einführen. Andere Produkte und Gegenstände dürfen Sie nur mit einer Bewilligung über die Grenze bringen.

Die Ein- und Ausfuhr von Fälschungen ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Entdecken Zollbeamte beim Grenzübertritt Fälschungen, müssen sie diese einziehen und vernichten. Es spielt keine Rolle, ob der gefälschte Gegenstand neu oder gebraucht ist.

Pro Person und Tag dürfen Sie bis zu 2,5 kg Feuerwerkskörper in die Schweiz einführen. Die Feuerwerkskörper müssen aber der Kategorie F1, F2 oder F3 angehören. Möchten Sie mehr Feuerwerk einführen, brauchen Sie eine Bewilligung vom Bundesamt für Polizei. Feuerwerk zu gewerblichen Zwecken ist ebenfalls bewilligungspflichtig.

Kulturgüter müssen Sie zwingend beim Schweizer Zoll anmelden. Das gilt für die Ein-, Aus- und Durchfuhr. Klären Sie vorgängig, ob es sich beim Gegenstand um ein Kulturgut handelt.

Achtung: Wer keine oder eine fehlerhafte Anmeldung einreicht, macht sich strafbar (Art. 24 KGTG).

Die Einfuhr von gestohlenen und geplünderten Kulturgütern ist verboten.Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Medikamente dürfen Sie nur zum Eigengebrauch einführen. Erlaubt ist die Einfuhr von maximal einem Monatsbedarf. Betäubungsmittel dürfen Sie nur bei Krankheit in die Schweiz mitnehmen.

Verboten ist die Einfuhr gemäss der eidg. Zollverwaltung für:

  • Dopingmittel

  • Arzneimittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten

  • Arzneimittel, die zur Anwendung an Nutztieren bestimmt sind

  • immunologische Arzneimittel für den tierärztlichen Gebrauch

Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel zur Medikamentenbestellung im Ausland.

Artenschutz von Tieren und Pflanzen

Weltweit sind rund 3’500 Tierarten und 25’000 Pflanzenarten geschützt. Grundlage dafür ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Cites). Der Import von geschützten Tieren oder Pflanzen und deren Produkte ist bewilligungspflichtig oder ganz verboten. Dazu gehören etwa:

  • Schlangen und Echsen (Produkte aus den Häuten, z. B. eine Tasche)

  • Papageien (z. B. Federn)

  • Elfenbein (z. B. Schmuckstücke)

  • Orchideen

  • Kakteen

Möchten Sie ein bewilligungspflichtiges Pflanzen- oder Tierprodukt in die Schweiz einführen? Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Beantragen Sie eine Ausfuhrbewilligung bei der Cites-Behörde des Herkunftslandes.

  2. Beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beantragen Sie anschliessend die Einfuhrbewilligung.

Haustiere

Für im Ausland gekaufte Haustiere fallen keine Zollgebühren an. Haben Sie mehr als 300 Franken für das Tier bezahlt, müssen Sie die Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent entrichten.

Bei Hunden und Katzen unterscheiden sich die Importbedingungen je nach Alter und Herkunftsland des Tieres. Für Tiere aus der EU reicht meist ein Heimtierpass, Mikrochip und eine Tollwutimpfung. Die Einfuhr von kupierten Hunden ist grundsätzlich verboten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Tierprodukte

Tierprodukte aus EU-Staaten, Island und Norwegen dürfen Sie zum privaten Gebrauch in die Schweiz einführen. Kommen die Tierprodukte aus anderen Staaten, ist die Einfuhr grundsätzlich verboten. Für gewisse Produkte gibt es Ausnahmen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Pflanzen und Schnittblumen

Je nach Herkunft gelten unterschiedliche Bedingungen für die Einfuhr von Pflanzen in die Schweiz:

Pflanzen aus der EU:

Für den persönlichen Eigenbedarf dürfen Sie Pflanzen, Blumenzwiebeln und Gartenerde einführen. Die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla und Frankreichs Überseegebiete gelten als Drittstaaten.

Pflanzen aus Drittstaaten:

Die Einfuhr von Pflanzen und frischen Pflanzenteilen (z. B. Früchte, Gemüse, Schnittblumen, Schnittgrün oder Samen), Waren aus bestimmten Hölzern sowie Erde ist entweder kontrollpflichtig oder verboten. Kontrollpflichtige Waren brauchen ein Pflanzengesundheitszeugnis. Folgende Früchte dürfen Sie ohne Pflanzengesundheitszeugnis einführen: Ananas, Kokosnüsse, Durians, Bananen und Datteln.

Einfuhr von Waffen

Möchten Sie eine Waffe, Munition oder andere Waffenbestandteile in die Schweiz einführen? Dann müssen Sie beim Bundesamt für Polizei eine Importbewilligung beantragen. Je nach Waffe können weitere Dokumente wie etwa ein Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung nötig sein.

Bei der Einreise müssen Sie die Waffe zusammen mit der Einfuhrbewilligung bei der Zollstelle anmelden. Für Waffen fallen keine Zollabgaben an.

Einige Waffen sind in der Schweiz verboten. Darunter fallen etwa:

  • Seriefeuerwaffen

  • Schlag-, Wurf- und Schleuderwaffen

  • Elektroschockgeräte

Gut zu wissen: Jäger und Sportschützen brauchen keine Bewilligung, wenn sie Waffen zur Jagd oder für den Schiesssport vorübergehend einführen.

6. Kein Zöllner an der Grenze: Wie gehe ich vor?

Haben Sie etwas zu verzollen und der Grenzposten ist nicht besetzt? Dann dürfen Sie nicht einfach durchfahren. Mobile Zollbeamte kontrollieren auch mehrere Kilometer hinter der Grenze. Wer dann mit nicht verzollten Waren erwischt wird, macht sich strafbar.

Nutzen Sie die App Quickzoll zur Verzollung. Alternativ finden Sie an den Zollstationen Anmeldeboxen. Füllen Sie eines der vorgesehenen Formulare aus und schicken Sie es zusammen mit dem Kassenzettel an die Zolldirektion. Sie erhalten die Rechnung anschliessend per Post nach Hause.

7. Kontaktinformationen von Schweizer Zollstellen

Die grössten Grenzübergänge sind 24 Stunden besetzt. Kleinere Zollstellen haben eigene Öffnungszeiten. Möchten Sie Waren anmelden? Informieren Sie sich vorgängig über die Öffnungszeiten der Zollstelle.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.03.2019

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