Anmeldung Schweiz: Neuen Wohnsitz anmelden

Nach dem Umzug in die Schweiz müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden. Welche Unterlagen brauchen Sie? Comparis hilft beim erfolgreichen Umzug.

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Magdalena Soll

15.02.2024

iStock / jacoblund

1.Wo muss ich mich nach dem Umzug in der Schweiz anmelden?
2.Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
3.Muss ich mich in der Schweiz anmelden, wenn ich dort weniger als 90 Tage lebe und arbeite?

1. Wo muss ich mich nach dem Umzug in der Schweiz anmelden?

Im Normalfall müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde persönlich anmelden. Zuständig dafür ist das Personenmeldeamt oder die Einwohnerkontrolle.

Tipp: Informieren Sie sich im Internet über Adresse und Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde.

Anmelden in Zürich

Die Stadt Zürich stellt bei der Anmeldung eine Besonderheit dar: Zürich hat drei Standorte für das Personenmeldeamt. Sie können wählen, wo Sie sich anmelden möchten. Ihre Zürcher Wohnadresse spielt dabei keine Rolle.

Beim Umzug innerhalb der Schweiz müssen Sie sich auch bei Ihrem alten Wohnort abmelden.

Ummelden mit eUmzug

Ziehen Sie innerhalb der Schweiz um? Dann können Sie sich allenfalls via eUmzug online ummelden. Ohne Schweizer Bürgerrecht ist das aber nicht überall möglich. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Gemeinde.

Bei Einwanderung in die Schweiz können Sie eUmzug nicht nutzen. Sie müssen zwingend persönlich bei der Gemeinde vorbeigehen.

2. Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Nach Ihrer Einreise in die Schweiz haben Sie für die Anmeldung 14 Tage Zeit. Sie müssen sich vor Ihrem ersten Arbeitstag anmelden. 

Für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Einen gültigen amtlichen Ausweis von jedem einreisenden Familienmitglied.

  • Einen Nachweis über die Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse. Sind Sie noch nicht versichert, müssen Sie den Nachweis innert drei Monaten nachreichen.

  • Ein Passfoto von jedem einreisenden Familienmitglied.

  • Dokumente über den Familienstand (Familienbuch, Heiratsurkunde etc.).

  • Den Arbeitsvertrag oder die Bescheinigung über die Hochschulzulassung bei Studierenden.

  • Eine Kopie des aktuellen Schweizer Mietvertrages. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich brauchen Sie keine separate Bescheinigung wie eine Wohnungsgeberbescheinigung oder einen Meldezettel in der Schweiz.

  • Informieren Sie sich zudem bei der zuständigen Einwohnerkontrolle über zusätzlich benötigte Dokumente.

Die Kosten für die Anmeldung variieren je nach Kanton und Aufenthaltsbewilligung.

Gut zu wissen: Als Bürgerin oder Bürger eines EU-/Efta-Landes beantragen Sie bei der Anmeldung auch Ihre Aufenthaltsbewilligung. Staatsangehörige aus Drittländern müssen die Bewilligung schon vor Ihrer Einreise beantragen.

3. Muss ich mich in der Schweiz anmelden, wenn ich dort weniger als 90 Tage lebe und arbeite?

Sie sind Bürgerin oder Bürger eines EU-/Efta-Landes? Dann brauchen Sie für weniger als 90 Tage Arbeit pro Kalenderjahr in der Schweiz keine Arbeitsbewilligung. Sie müssen sich dennoch in der Schweiz anmelden. Das übernimmt aber in der Regel Ihr Schweizer Arbeitgeber für Sie.

Entsendet Sie ein Unternehmen aus dem EU-/Efta-Raum zum Arbeiten in die Schweiz? Dann muss Ihr Arbeitgeber Sie ebenfalls in der Schweiz anmelden. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber muss spätestens acht Tage vor Antritt der neuen Stelle erfolgen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 17.10.2013

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