Quellensteuer Schweiz: Steuererklärung für Einwanderer

Nach Ihrem Umzug in die Schweiz müssen Sie meist Quellensteuer bezahlen. Wir erklären, wann Sie steuerpflichtig sind und was Sie rund um die Quellensteuer in der Schweiz beachten müssen.

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Magdalena Soll

01.11.2023

Flagge mit verschiedenen Kantonswappen.

iStock / sjqhml

1.Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?
2.Wer ist quellensteuerpflichtig?
3.Nachträgliche ordentliche Veranlagung 
4.Wie funktioniert die ordentliche Besteuerung?
5.Wie viel Quellensteuer muss ich in der Schweiz zahlen?

1. Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?

Die Quellensteuer wird der steuerpflichtigen Person vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Eine Steuererklärung in der Schweiz ist für Ausländerinnen und Ausländer also nicht nötig.

Wie hoch die Quellensteuer für Sie ausfällt, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Die kantonale Quellensteuer wird im Durchschnitt aus den Steuersätzen aller Gemeinden eines Kantons berechnet.

2. Wer ist quellensteuerpflichtig?

Grundsätzlich sind folgende Personengruppen quellensteuerpflichtig: 

Davon gibt es aber einige Ausnahmen, bei denen Sie nachträglich ordentlich besteuert werden.

In folgenden Fällen zahlen Sie keine Quellensteuer, sondern werden direkt «ordentlich» besteuert:

  • Sie haben eine Niederlassungsbewilligung C.

  • Sie sind mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet.

  • Sie sind mit einer ausländischen Person verheiratet, die eine Niederlassungsbewilligung C hat.

Quellensteuer für Grenzgänger in der Schweiz: Was gilt?

Sie zahlen in der Schweiz je nach Kanton maximal 4,5 Prozent Quellensteuer. Um unter den Steuersatz für Grenzgänger zu fallen, benötigen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt.

Kehren Sie aus beruflichen Gründen innerhalb eines Jahres an mindestens 60 Tagen nicht nach Deutschland zurück? Dann werden Sie wie in der Schweiz Wohnhafte quellenbesteuert.

In Deutschland zahlen Sie Einkommenssteuer. Die in der Schweiz bezahlten Steuern werden vom Steuerbetrag abgezogen.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Österreich zahlen Quellensteuer wie in der Schweiz wohnende Personen. Sie zahlen keine Steuern in Österreich.

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Liechtenstein hängt die Besteuerung von der Art der Anstellung ab:

  • Arbeit in einem privatrechtlichen Unternehmen: Sie zahlen in der Schweiz keine Quellensteuer. Sie werden in Liechtenstein ordentlich besteuert.

  • Arbeit in einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit finanzieller Beteiligung Liechtensteins: Sie zahlen in der Schweiz keine Quellensteuer. Sie werden in Liechtenstein ordentlich besteuert.

  • Arbeit in einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen ohne finanzielle Beteiligung Liechtensteins: Sie zahlen Quellensteuer wie in der Schweiz wohnhafte Personen. Sie zahlen in Liechtenstein keine Steuer auf das Schweizer Einkommen.

3. Nachträgliche ordentliche Veranlagung 

In einigen Fällen findet für Grenzgängerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder L eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) statt: 

  • Sie verdienen mehr als 120'000 Franken brutto pro Jahr.

  • Sie haben am Ende des Steuerjahres oder der Steuerperiode ein steuerbares Vermögen von mindestens 80'000 Franken.

  • Sie erzielen in einem Steuerjahr weitere, nicht der Quellensteuer unterliegende Einkünfte von mindestens CHF 3'000. Dazu zählen zum Beispiel  Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, Einkommen aus Wertschriften oder Alimente.

Im Falle einer NOV zahlen Sie monatlich Quellensteuer und füllen einmal im Jahr eine Steuererklärung aus.

Anschliessend müssen Sie entweder Steuern nachzahlen oder Sie bekommen Geld zurück. Dabei wird Ihnen die bereits bezahlte Quellensteuer auf die ordentliche Steuer angerechnet. Sie zahlen also nicht doppelt Steuern.

4. Wie funktioniert die ordentliche Besteuerung?

Für die ordentliche Besteuerung füllen Steuerzahlende einmal im Jahr eine Steuererklärung aus. In dieser geben Sie das Einkommen, das Vermögen und mögliche Abzüge an.

In der Regel bezahlen Sie die Steuern an den Bund, den Kanton und die Gemeinde. Im Gegensatz zur Quellensteuer sind die ordentlichen Steuern auch in allen Gemeinden unterschiedlich hoch.

Damit unterscheidet sich die Besteuerung in der Schweiz von der Besteuerung in Deutschland und Österreich: Da geht die Einkommensteuer direkt an den Bund, nicht etwa die Gemeinde oder das Bundesland.

Wichtig zu wissen: Im Unterschied zu Deutschland und Österreich erhalten ordentlich besteuerte Arbeitnehmende in der Schweiz ihren Lohn ohne Steuerabzüge. Die Steuern müssen sie ein Mal im Jahr zahlen.

5. Wie viel Quellensteuer muss ich in der Schweiz zahlen?

Der Prozentsatz und Betrag Ihrer Quellensteuer sollte auf Ihrer Lohnabrechnung und dem jährlichen Lohnausweis stehen. Die Höhe der Quellensteuer bemisst sich an:

  • der Höhe Ihres Bruttoeinkommens

  • Ihrem Familienstand

  • Ihrer Konfession

  • Ihrem Wohnkanton

Ihr arbeitgebender Betrieb erhält vom Gemeindesteueramt eine Tarifverfügung. Aus der ist die jeweilige Tarifeinstufung (A, B, C etc.) ersichtlich. Entspricht die Verfügung nicht den Tatsachen, können Arbeitnehmende schriftlich oder persönlich beim zuständigen Gemeindesteueramt Einspruch erheben.

Berechnungsbeispiel für Quellensteuer

Grundlage ist ein lediger, konfessionsloser Arbeitnehmender mit einem monatlichen Bruttolohn von 6'500 Franken. Dieser bezahlt im günstigsten Kanton – Zug – monatlich 240 Franken Quellensteuer. Im teuersten Kanton – Neuenburg – liegt die monatliche Steuer bei 910 Franken (Stand: September 2023. Quelle: Comparis-Quellensteuerrechner).

Mit dem Quellensteuerrechner von Comparis können Sie die Höhe Ihrer Quellensteuer einfach und kostenlos online berechnen.

Quellensteuer berechnen

Wann muss ich die Quellensteuer zahlen?

Die fällige Steuer wird jeden Monat automatisch von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen. Ihr Arbeitgeber zahlt die Steuer dann direkt an die zuständige Steuerbehörde in der Schweiz. Für die Quellensteuer müssen Sie keine Steuererklärung einreichen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 01.10.2010

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