Epona
Produktdetails Epona
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Allgemeine Bestimmungen
Aufnahmealter
Ab dem dritten Monat (Gesundheitssattest ab 5 Jahren nötig)
Karenzfrist
Zeitspanne nach Inkrafttreten des Vertrags, während der die Leistungen nicht gewährt werden. Bei chronischen Krankheiten dauert diese 6 Monate und bei Erbkrankheiten und/oder angeborenen Krankheiten 12 Monate. -
Versicherte Leistungen
Für nachstehende Leistungen übernimmt die Epona 60-90% der Kosten, abhängig vom gewählten Modell:
- Tierärztliche Honorare für Konsultationen und Behandlungen inklusiv Analyse- und Laborkosten.
- Radiologie und bildgebende Verfahren (MRT; Ultraschall etc.).
- Chirurgische Eingriffe.
- Homöopathie vom Tierarzt durchgeführt.
- Akupunktur vom Tierarzt durchgeführt.
- Osteopathie.
- Impfungen.
- Unterkunft und Pension in der Praxis.
- Von einem Tierarzt verschriebene oder abgegebene Medikamente und Hilfsmittel, die zur Heilung notwendig sind.
- Transportkosten in einer Tierambulanz im Notfall.
- Verordneter Tierklinikaufenthalt.
- Euthanasiekosten.
Leistungen des Paketes epona.totalcare:
- Erbkrankheiten und/oder angeborene Krankheiten.
- Nicht prophylaktische und tierärztlich verordnete Diätfutter und Zusatzfuttermittel bis maximal 20 % des Rechnungsbetrages.
- Kosten für Psychotherapie und Behandlungen von Verhaltensstörungen, die von einem Tierarzt ausgeführt werden, bis maximal CHF 200.- pro Jahr.
Leistungen des Paketes epona.viva:
- Einmalige Entschädigung in Höhe von CHF 400.- im Todesfall des Tieres in Folge einer Krankheit und/oder eines Unfalls auf Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über den Tod des Tieres.
Detaillierte Informationen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Epona.
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Nicht versicherte Leistungen
- Tierärztliche Honorare für die Aufnahmeuntersuchung und Kosten für tierärztliche Berichte im Schadensfall sowie Versand- und Rechnungsgebühren.
- Implantation des Mikrochips
- Untersuchungen der Tiere, wenn keine Krankheit oder kein Unfall vorliegt.
- Krankheiten oder Unfallfolgen, die sich vor Inkrafttreten des Vertrags oder während der Karenzfrist ereignet haben.
- Eingriffe plastischer und wiederherstellender Chirurgie zu Schönheitszwecken und deren Folgen sowie korrektive Eingriffe, die zur Genesung des Tieres nicht notwendig sind.
- Zahnleistungen.
- Schädigungen des Tieres, die durch den Halter oder durch Personen, für die er verantwortlich ist, absichtlich zugefügt werden.
- Gesundheitsbeeinträchtigungen, die sich anlässlich von Wettkämpfen oder Trainings ereignen, in denen das Tier anderen Tieren gegenübersteht.
- Psychotherapeutische Behandlungen.
- Behandlungen von Verhaltensstörungen, insbesondere der Aggressivität des Tieres.
- Ansteckende Krankheiten, ausser bei Tieren die regelmässig geimpft wurden.
- Kosten für Kur- und Erholungsaufenthalte sowie Klinikaufenthalte ohne eine erforderliche tierärztliche Behandlung.
Detaillierte Informationen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Epona. -
Franchise, Bonussystem und versicherte Summe
Wählbare Selbstbehalte
Die vertraglich festgelegte Franchise wird einmal pro Kalenderjahr erhoben. Je nach Produkt variiert die Franchise:
- CHF 0 (Epona Prima)
- CHF 100 (Epona Optima)
- CHF 300 (Epona Optima)
- CHF 500 (Epona Optima/Epona Ultima+)
- CHF 1000 (Epona Ultima)
Versicherte Summen pro Jahr
Je nach Produkt variiert die Versicherungssumme:- CHF 1000 (Epona Prima)
- CHF 5000 (Epona Optima)
- CHF 50'000 (Epona Ultima+/ Epona Ultima)
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Angaben zur Versicherungsgesellschaft
Versicherungsträger
Epona
Epona
Hauptsitz
Av. de Béthusy 54, 1000 Lausanne 12
Av. de Béthusy 54, 1000 Lausanne 12