Vorsorgelücken schliessen

Vorsorgelücke: Diese Fragen sollten Sie klären

Die Leistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge reichen für das Halten des Lebensstandards nach der Pensionierung nicht aus. Comparis zeigt, welche Folgen das für Ihre Vorsorge hat – und wie Sie Ihre Vorsorgelücke berechnen können.

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Lara Surber

16.01.2023

Ein Sparschwein und Münzstapel, dahinter ein Mann am Laptop.

iStock / Khanisorn Chaokla

1.Welche Kosten decken AHV und BVG?
2.Wie viel Geld brauche ich im Alter mindestens?
3.Wie viel Geld brauche ich für die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards?
4.Welche Kosten fallen mit der Pensionierung weg?
5.Vorsorgelücke berechnen in der Schweiz: So geht's

1. Welche Kosten decken AHV und BVG?

Die Bundesverfassung schreibt in Artikel 112 vor, dass die Renten aus der AHV und der 2. Säule den Existenzbedarf angemessen decken müssen. Gemäss Artikel 113 soll die AHV zusammen mit den Pensionskassenrenten «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» gewährleisten.

Gewohnte Lebenshaltung ist nicht gewährleistet

Diese beiden Forderungen sind nie erfüllt worden. Die AHV hat seit ihrer Einführung nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes gereicht. Darum wurde am 1. Januar 1966 das Ergänzungsleistungsgesetz in Kraft gesetzt. Es war als Übergangslösung gedacht bis zur Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

Vorsorgelücke = Leistungen von AHV und Pensionskasse – Kosten für die gewohnte Lebenshaltung

1985 wurde das aktuelle Pensionskassensystem eingeführt. Doch die gewohnte Lebenshaltung ist immer noch nicht gewährleistet. Die Differenz der Kosten für die gewohnte Lebenshaltung und der Leistungen von AHV und Pensionskasse nennt man Vorsorgelücke. Diese Lücke können Sie mit privaten Ersparnissen in der 3. Säule schliessen. 

2. Wie viel Geld brauche ich im Alter mindestens?

Wie viel Geld braucht eine Rentnerin oder ein Rentner? Die minimale AHV-Rente für Alleinstehende beträgt 14'340 Fr., die für Ehepaare 28’680 Franken pro Jahr (Stand 2022). Die Maximalrente Alleinstehender beträgt 28'680 Franken, die für Ehepaare 43’020 Franken.

Das ist zu wenig. Für die Berechnung der Ergänzungsleistungen geht die AHV von einem Grundbedarf von 19'610 Franken für Einzelpersonen und von 29'415 Franken für Ehepaare aus. Hinzu kommen ortsabhängige Kosten für Miete und Gesundheitskosten.

Für die Stadt Zürich ergibt das für alleinstehende Mietende ein Existenzminimum von rund 42'000 Franken und für Mietende in einem Zweipersonenhaushalt von rund 61’000 Franken. Im bündnerischen Thusis gelten rund 39’000 Franken als Existenzminimum für Einpersonenhaushalte und 58'000 Fr. für Haushalte mit zwei Personen.

3. Wie viel Geld brauche ich für die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards?

Ursprünglich gingen die Gesetzgeber davon aus, dass AHV und Pensionskasse 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens erreichen und damit der Lebensstandard gehalten werden könne. Tatsächlich ist der gewohnte Lebensstandard deutlich höher. 

Gemäss dem Bundesamt für Statistik beträgt das Nettoeinkommen von Einzelhaushalten von Personen ab 65 Jahren 81 Prozent vom Einkommen der Einzelhaushalte unter 65 Jahren. Bei Paarhaushalten sind es 77 Prozent.

Die Daten der Schweizerischen Haushaltstatistik ermöglichen eine Annäherung an die finanziellen Anforderungen für die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards. Sie bestätigen die Faustregel, dass 80 Prozent des letzten Einkommens nötig sind, um im Rentenalter den früheren Lebensstandard halten zu können.

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4. Welche Kosten fallen mit der Pensionierung weg?

Am stärksten ins Gewicht fällt der Sparanteil. Einzelpersonen unter 65 Jahren sparen durchschnittlich 13 Prozent ihres Nettoeinkommens, Paare sogar 21 Prozent. Nach 65 bricht der Sparanteil auf 1 Prozent bei Einzelhaushalten und auf 3,5 Prozent bei Paaren ein. 

Personen über 65 haben zudem geringere Kosten in den Bereichen Gastronomie, Verkehr und Wohnen. Im Gegenzug sind die Gesundheitskosten höher. Die steuerlichen Einsparungen sind hingegen trotz des tieferen Renteneinkommens eher gering, da keine Berufsabzüge mehr gemacht werden können und die Einzahlungen in die Säule 3a wegfallen.

5. Vorsorgelücke berechnen in der Schweiz: So geht's

Zum Berechnen Ihrer persönlichen Vorsorgelücke stellen Sie das voraussichtliche Einkommen nach der Pensionierung 80 Prozent Ihres Einkommens vor der Pensionierung gegenüber. Wie das aussehen kann, sehen Sie in der Beispielrechnung.

Beispielrechnung

Versicherte Person mit Jahrgang 1976, ohne Beitragslücken

Bruttojahreseinkommen vor der Pensionierung CHF 86'000.–
Benötigtes Einkommen nach der Pensionierung CHF 68’800.–
Maximale AHV-Altersrente – 1. Säule CHF 29’400.–
BVG-Rente  – 2. Säule CHF 20'770.–
Jährliche Rente aus 1. und 2. Säule CHF 49'450.–
Vorsorgelücke nach Pensionierung CHF 19'350.–

Quelle: Comparis-Vorsorgerechner

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 09.09.2020

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