1. Säule: AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der Grundpfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie deckt die minimalen Lebenskosten bei vermindertem oder wegfallendem Erwerbseinkommen wegen Alter, Tod oder Invalidität.

Die Altersrente soll die Existenzgrundlage im Alter decken, die Hinterlassenenrente soll finanzielle Notlagen beim Tod der Eltern oder des Ehepartners verhindern und die Invalidenrente deckt einen Teil des Einkommens bei Invalidität.

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1.Was umfasst die 1. Säule?
2.AHV-Rente
3.AHV-Beiträge
4.Ausgleichskassen
5.Das Wichtigste zur AHV
6.FAQ

Was umfasst die 1. Säule?

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

  • Invalidenversicherung (IV)

  • Ergänzungsleistungen (EL)

  • Arbeitslosenversicherung (ALV)

  • Mutterschaftsversicherung (MUV)

  • Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO)

AHV-Rente

Die Höhe der Rente errechnet sich aus dem durchschnittlichen Jahreseinkommen während der Beitragszeit und der Anzahl Beitragsjahre. Wer keine Beitragslücken hat, erhält wenigstens die Minimalrente. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die AHV-Rente um 2,3 Prozent gekürzt. Das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen setzt sich zusammen aus dem Erwerbseinkommen, den Erziehungsgutschriften für Kinder und den Betreuungsgutschriften.

AHV-Auszahlungen

Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sobald Sie Ihr ordentliches Rentenalter erreicht haben. Sie müssen den Bezug der Rente bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden. Tun Sie dies am besten sechs Monate vor der Pensionierung, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.

AHV-Mindestrente

2023 beträgt die minimale Einzelrente 14'700 Franken pro Jahr. Wer ein Durchschnittseinkommen von 14'700 Franken pro Jahr oder weniger hat und keine Beitragslücken aufweist, erhält die Minimalrente von 1'225 Franken pro Monat.

AHV-Maximalrente

2023 beträgt die Maximalrente 29'400 Franken pro Jahr. Diese Maximalrente erhält, wer ab dem 21. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Dabei müssen Sie auf ein massgebendes Durchschnittseinkommen von mindestens 88'200 Franken pro Jahr kommen.

AHV-Ehepaarrente: Plafonierung

Eine Plafonierung ist die Kürzung der Rente. Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen in der Summe höchstens 150 Prozent der Maximalrente betragen. Pensionierte Ehepaare erhalten also höchstens 3'675 Franken pro Monat. Paare im Konkubinat können zusammen hingegen bis zu 4'900 Franken AHV-Rente pro Monat bekommen, wenn beide Partner einen Anspruch auf die Maximalrente haben (Stand 2023).

Hinterlassenenrente AHV

Der überlebende Ehepartner erhält eine Altersrente wie eine alleinstehende Person, allerdings mit einem Witwen- oder Witwer-Zuschlag von 20 Prozent. Witwen und Witwer bekommen inklusive diesem Zuschlag maximal 2'450 Franken Rente pro Monat.

Leistungen der AHV

Die AHV zahlt in erster Linie Alters- und Hinterlassenenrenten sowie Hilflosenentschädigungen aus. Zusätzlich erbringt sie Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe.

Ergänzungsleistungen (EL)

Wenn die AHV-Rente nicht ausreichend ist, um die minimalen Lebenskosten zu decken, hat man möglicherweise Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Hilflosenentschädigung

Man kann Hilflosenentschädigung beantragen, wenn man bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist. Sie wird unabhängig von den finanziellen Verhältnissen ausbezahlt und beträgt je nach Grad der Hilflosigkeit bis zu 980 Franken pro Monat (Stand 2023).

AHV-Beiträge

AHV-Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar des 18. Altersjahres. Beitragspflichtig sind auch Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar ihres 21. Altersjahres bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Zahlt der erwerbstätige Ehegatte Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages, gelten die Beiträge eines nichterwerbstätigen Ehegatten als bezahlt.

AHV-Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 514 Franken pro Jahr.

AHV Nichterwerbstätige 

Nichterwerbstätige können den Mindestbeitrag zahlen, um Lücken in der Altersvorsorge zu verhindern.

AHV Selbstständigerwerbende

Als selbstständigerwerbende Person in der Schweiz müssen Sie Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Beachten Sie, dass selbstständigerwerbende Personen nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert sind. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge.

Ausgleichskassen

Jeder Kanton hat eine Ausgleichskasse, die für die AHV zuständig ist. Bei persönlichen Fragen wenden Sie sich an die Ausgleichskasse in Ihrem Kanton.

AHV-Kontoauszug

Sie fragen sich, wie viel Sie in die AHV einbezahlt haben? Verlangen Sie bei der Ausgleichskasse in Ihrem Kanton einen AHV-Auszug, damit Sie die Beiträge kontrollieren können. Wir empfehlen, einen solchen Auszug alle drei Jahre einzuholen. Ebenso können Sie mit diesem Auszug feststellen, ob Sie eine Beitragslücke haben. Nachzahlungen können Sie nur innert fünf Jahren nach Entstehen der Lücke tätigen.

Beitragsdauer und Rentenalte

Die vollständige Beitragsdauer für Männer beträgt 44 Jahre und 43 Jahre für Frauen (bei ordentlichem Rentenalter von 65 bzw. 64 Jahren). Gründe für fehlende Beitragsjahre können sein: Reisen, Auswandern, Studium oder versäumtes Einzahlen von Arbeitgebern.

Beitragslücken in der AHV schliessen

Tipp: Vorsorgelücken in der AHV können Sie innerhalb von fünf Jahren schliessen. Verpassen Sie diese Frist, sollten Sie alternativ in eine freiwillige private Vorsorge der Säule 3a oder 3b einzahlen. Prüfen Sie, ob bei Ihnen eine Lücke besteht, und bestellen Sie Ihren AHV-Auszug kostenlos bei der für Sie zuständigen kantonalen AHV-Ausgleichskasse.

So funktioniert das Umlageverfahren

In der Schweiz wird die AHV nach dem Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass das Geld, welches heute einbezahlt wird, auch gleich wieder für Renten ausbezahlt (umgelegt) wird. Im Unterschied zur beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) wird bei dieser Finanzierungsart nicht über Jahre gespart und Kapital angehäuft – die AHV gibt in etwa aus, was sie jährlich einnimmt. Die AHV wird mit Beiträgen von Versicherten, Arbeitgebenden, dem Bund und den Kantonen finanziert.

Das Wichtigste zur AHV

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FAQ

Eine volle AHV-Rente erhalten jene Personen, die ihre Beitragspflicht voll erfüllt haben. Das ist der Fall, wenn zwischen dem 20. Lebensjahr und dem Rentenalter ununterbrochen Beiträge in die AHV einbezahlt worden sind. Bei Männern ergibt das 44 und bei Frauen 43 Beitragsjahre.

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