3-Säulen-System: Das Vorsorgesystem der Schweiz

In der Schweiz beruht die Altersvorsorge auf dem sogenannten 3-Säulen-System: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule).

Das 3-Säulen-System in der Schweiz einfach erklärt

Das Vorsorgesystem in der Schweiz besteht aus drei Säulen. Es soll die finanzielle Absicherung der Menschen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall in der Schweiz gewährleisten. Die drei Säulen bestehen aus:

  • staatlicher Vorsorge: Die 1. Säule der Schweizer Vorsorge ist die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Die AHV dient zur Existenzsicherung und ist obligatorisch.

  • beruflicher Vorsorge: Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge und wird BVG oder auch Pensionskasse genannt. Sie ist für Erwerbstätige meist obligatorisch. Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und soll einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.

  • privater Vorsorge: Die 3. Säule ist freiwillig und soll im Alter den gewohnten Lebensstandard sichern. Im Rahmen einer Lebensversicherung kann die 3. Säule auch Risiken wie Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit versichern.

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Die 3 Säulen des Schweizer Vorsorgesystems

1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die AHV dient zur Existenzsicherung im Rentenalter und ist obligatorisch. Reicht das Renteneinkommen nicht zur Existenzsicherung, erhalten Sie Ergänzungsleistungen (EL).

Die Finanzierung der AHV basiert auf der Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem sogenannten Umlageverfahren finanzieren die Berufstätigen die Renten der pensionierten Bevölkerung. Zudem unterstützen Besserverdienende weniger wohlhabende Personen. Denn wer besser verdient, zahlt höhere Beiträge als Personen mit tieferen Löhnen.

Die Hinterlassenenversicherung soll finanzielle Schwierigkeiten beim Tod eines Partners oder Elternteils abfedern.

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die 2. Säule. Die BVG ist für Erwerbstätige in der Regel obligatorisch. Ausnahmen gibt es etwa für selbstständig Erwerbende oder Personen mit niedrigem Lohn.

Die Leistungen der beruflichen Vorsorge sollen zusammen mit der 1. Säule die Fortführung der gewohnten Lebensweise ermöglichen. Anders als bei der AHV sparen Sie bei der BVG nur für sich selbst. Die Pensionskasse legt das gesammelte Kapital an.

3. Säule: Private Vorsorge

Die 3. Säule besteht aus der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der ungebundenen Vorsorge (Säule 3b). Die 3. Säule ist freiwillig. Mit privaten Ersparnissen in der 3. Säule können Sie:

Im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b steuerlich nicht privilegiert. Sie ist dafür flexibler und nicht an bestimmte Auflagen beim Bezug beschränkt. Anders als bei der Säule 3a gibt es auch keinen Maximalbetrag für Einzahlungen.

Richtig vorsorgen, aber wie?

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