Säule-3a-Maximalbetrag für das Sparen 2024

Jedes Jahr können Sie Geld in die Säule 3a einzahlen und dadurch von Steuerersparnissen profitieren. Der von der Einkommenssteuer höchstens abziehbare Betrag heisst Maximalbetrag und ist für Personen mit Pensionskasse und solche ohne unterschiedlich.

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Lara Surber

23.02.2024

Bundeshaus mit drei Säulen repräsentiert das Schweizer Drei-Säulen-System mit Säule 3a

iStock / william87

1.Verschiedene Maximalbeträge für Personen mit oder ohne Pensionskassenbeiträge
2.Säule 3a – Maximalbeträge 2003 bis 2024
3.Weitere Informationen zur Säule 3a
4.Machen Sie mehr aus Ihrer Säule 3a

1. Verschiedene Maximalbeträge für Personen mit oder ohne Pensionskassenbeiträge

Voraussetzung für die Einzahlung in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Einkommen. Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2024:

  • für Personen mit Pensionskasse: CHF 7'056

  • für Personen ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, aber maximal CHF 35’280

Die Einzahlungen in die Säule 3a können in der Steuererklärung vom AHV-pflichtigen Einkommen abgezogen werden. Es ist jedem freigestellt, wie viel er einzahlt, solange der gesetzliche Maximalbetrag nicht überschritten wird.

Das Geld in der Säule 3a ist gebunden. Sie können es frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehen. Als vorzeitige Bezüge gelten die Finanzierung eines selbstbewohnten Eigenheims, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Invalidität oder der definitive Wegzug ins Ausland.

Berechnen Sie im 3a-Steuerrechner, wie viel Steuern Sie je nach Einkommen und 3a-Einzahlung an Ihrem Wohnort sparen können.

2. Säule 3a – Maximalbeträge 2003 bis 2024

Jahr Maximalbetrag mit Pensionskasse Maximalbetrag ohne Pensionskasse
2024 7'056 35'280
2023 7'056 35'280
2022 6'883 34'416
2021 6'883 34'416
2020 6'826 34'128
2019 6'826 34'128
2018 6'768 33'840
2017 6'768 33'840
2016 6'768 33'840
2015 6'768 33'840
2014 6'739 33'696
2013 6'739 33'696
2012 6'682 33'408
2011 6'682 33'408
2010 6'566 32'832
2009 6'566 32'832
2008 6'365 31'824
2007 6'365 31'824
2006 6'192 30'960
2005 6'192 30'960
2004 6'077 30'384
2003 6'077 30'384

3-Säulen-System benachteiligt den Mittelstand

Comparis fordert eine Erhöhung der maximal erlaubten Einzahlungen in die Säule 3a auf 12’400 Franken für Frauen und 10’100 Franken für Männer. Denn: Frauen mit mehr als 96’000 Franken Bruttoeinkommen pro Jahr und Männer mit einem Jahreslohn von über 105’000 Franken haben mit dem aktuell geltenden Maximalbetrag keine Chance, ihren bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten. Mehr dazu lesen Sie in der Comparis-Analyse «3-Säulen-System benachteiligt Mittelstand».

3. Weitere Informationen zur Säule 3a

4. Machen Sie mehr aus Ihrer Säule 3a

Optimieren Sie Ihre Altersvorsorge mit einem 3a-Anlagefonds und sichern Sie sich damit eine bessere Chance auf höhere Erträge. Mit der Wahl nachhaltiger Anlagefonds leisten Sie auch einen Beitrag an die Gesellschaft und die Umwelt.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 09.01.2008

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