Nach Unfall: Hilft der Rechtsschutz?

Je nach Art des Unfalls ist die Privatrechtsschutz- oder die Vekehrsrechtschutzversicherung zuständig. Beide Produkte müssen jedoch separat abgeschlossen werden. Comparis klärt auf.

14.05.2018

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Nach einem Unfall liegt ein Fahrrad auf der Strasse, im Hintergrund ein Auto und im Vordergrund der Helm des Lenkers.

iStock / Toa55

Unfälle ziehen leider oftmals nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Schäden mit sich. comparis.ch erklärt, worauf Sie achten müssen.

Die Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten aus Unfällen. So hilft sie beispielsweise einem Unfallopfer dabei, Schadenersatz einzufordern. Ob das nun ein Verkehrsunfall ist oder nicht, spielt grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass es im Zusammenhang mit Unfällen zwei Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt: die Verkehrsrechtsschutz- und die Privatrechtsschutzversicherung. Beide können getrennt voneinander abgeschlossen werden.

Der Privatrechtsschutz gilt für Unfälle, die nicht im Verkehr verursacht worden sind. Das sind folgende Bereiche (mit Beispielen):

  • Patientenrecht: Wenn Sie nach einem Unfall als Patient nicht korrekt behandelt oder nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden.

  • Privat- oder Sozialversicherungen: Wenn Ihnen die Krankenkasse eine rechtmässige Rückerstattung verweigert.

  • Versicherungsrecht: Vertretung in den Verhandlungen mit einer involvierten Versicherung

  • Opferhilfe: Beratung und Soforthilfe, Entschädigung und Genugtuung nach einem Unfall.

  • Schadenersatz: Wenn Sie nach einem Unfall eine Schadenersatzklage einreichen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie bei einem Rechtsfall aus dem Verkehrsrecht. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie als Autofahrer, als Radfahrer oder gar als Fussgänger unterwegs sind. Neben den oben genannten Fällen (in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall) sind folgende Bereiche durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung gedeckt:  

  • Offene Schuldfrage: Wenn Sie der Meinung sind, am Verkehrsunfall nicht schuldig zu sein.

  • Ausbleiben der Wiedergutmachung: Wenn die finanzielle Wiedergutmachung des schuldhaften Verkehrsteilnehmers nicht erfolgt.

  • Rechtsstreit mit der eigenen Versicherung: Die Kaskoversicherung will den Schaden nicht zahlen, der ihr durch einen Unfall entstanden ist.

  • Verstösse gegen das Verkehrsgesetz: Ihnen wird nach einem Unfall der Ausweis entzogen, obwohl die Schuld nicht feststeht.

Tipp: Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist für alle Personen prüfenswert. Also nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Velofahrer und Fussgänger. Gerade bei Rechtsstreitigkeiten wegen eines Rückenschadens, eines Schleudertraumas, Rentenhöhe oder Arbeitsfähigkeitsgrad kann es rasch zu kostspieligen Rechtsverfahren kommen. Die Jahresprämie ist bescheiden im Vergleich zum Honoraransatz einer Anwältin oder eines Anwalts.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Prozess- und Anwaltskosten und berät Sie in den oben genannten Fällen. Zudem vertritt Sie die Versicherung bei Schadenersatzforderungen. Aber Achtung: Beim Abschluss einer neuen Police bestehen die meisten Versicherungen auf eine Karenzfrist (Wartefrist). Diese variiert in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Das bedeutet, dass Sie erst nach Ablauf dieser Frist einen Rechtsfall melden können. Dadurch vermeiden Versicherungen, dass erst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn ein Rechtsfall bereits eingetreten ist.

Wichtig: Prämien und Leistungen der verschiedenen Versicherungen variieren. So setzen die Versicherungen von Produkt zu Produkt unterschiedliche Versicherungssummen fest, die ausgeschöpft werden können. Ebenfalls unterschiedlich ist der örtliche Deckungsbereich – dieser kann nur für die Schweiz oder gar weltweit gelten. Es lohnt sich darum, verschiedene Angebote zu vergleichen. Das günstigste ist nicht immer das beste.

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